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Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (z. B. Freiberufler)
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (aktive Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger, Betriebsrentner, Beamte)
  5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  6. Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden)
  7. sonstige Einkünfte (z. B. Renten, Spekulationsgewinne)

Lotto- oder andere Spielgewinne sind keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen und damit steuerlich nicht relevant.

Siehe auch: Einkommen, Einkünfte, Werbungskosten, Betriebsausgabe, Gewinnermittlung

Steuerrecht

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Einkunftsart (Deutschland)".

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