Bei den Einkommensteuer-Richtlinien (abgekürzt EStR) handelt es sich um Anweisungen des BMF an die Finanzverwaltung. Einkommensteuer-Richtlinien sind keine Rechtsnormen, sondern sie sollen sicherstellen, daß andere, meist allgemein gehaltene Rechtsnormen des Einkommensteuerrechts, durch die Finanzämter und -behörden einheitlich angewendet und ausgelegt werden. Zweck ist, die Verwaltung zu vereinfachen, BFH-Urteile und Gesetzesänderungen in der Verwaltungspraxis zu berücksichtigen und die Gleichbehandlung der Einkommensteuerpflichtigen zu gewährleisten.
Die aktuellen Einkommensteuer-Richtlinien EStR 2005 ergeben sich aus Artikel 1 der Allgemeine* Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Einkommensteuerrechts (Einkommensteuer-Richtlinien 2005 - EStR 2005) und sind im BStBl I Sondernummer 1/2005 veröffentlicht.
Der Aufbau der Einkommensteuer-Richtlinien richtet sich mittlerweile nach dem Aufbau des Einkommensteuergesetzes (EStG). Eine einzelne Richtlinie wird dabei folgendermaßen abgekürzt: Nach dem Buchstaben R kommt die Zahl desjenigen Paragraphen des EStG, auf den sich diese Richtlinie bezieht; danach kommt ein Punkt und schließlich, sofern es zu diesem Paragraphen mehr als eine Richtlinie gibt, eine fortlaufende Nummer. Beispiel: R 34b.4 bezeichnet die vierte Richtlinie zu §34b EStG.
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"Einkommensteuer-Richtlinien".
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