Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
Wie auch in Deutschland kennt das österreichische Einkommensteuerrecht sieben Einkunftsarten:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte.
Historisch beruht das geltende EStG auf dem deutschen Einkommensteuergesetz, dessen Geltungsbereich 1938 auf Österreich ausgedehnt wurde. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Gesetz wiederverlautbart und in den Jahren 1967, 1972 und 1988 neu gefasst. Die derzeit gültige Version ist das Einkommensteuergesetz 1988, das am 7. Juli 1988 kundgemacht wurde, mit zahlreichen Novellen.
Seit 2005 gibt es nur noch drei Progressionsstufen mit den Grenzsteuersätzen 38,33% (für Einkommensteile zwischen 10.000 und 25.000 Euro), 43,60% (für Einkommensteile zwischen 25.000 und 51.000 Euro) sowie 50% (für Einkommensteile über 51.000 Euro jährlich).
Siehe auch: Einkommensteuer (Deutschland)
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"Einkommensteuer (Österreich)".
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