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Einkünfte aus Kapitalvermögen sind eine der sieben Einkunftsquellen, die das deutsche Steuerrecht kennt.
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u.a.

  • Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben. Zur steuerlichen Behandlung siehe Halbeinkünfteverfahren.
  • Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen.
  • Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden.
  • Renten aus Rentenschulden.
  • Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden ist.

Steuerrecht

 

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