Die deutsche Einheitsschule geht unter anderem auf Bestrebungen des Allgemeinen Deutschen Lehrervereins zurück, welcher schon in der 1848-Revolution wichtige Grundzüge eines künftigen Schulwesens entwickelte. In diesem Sinne versteht man unter der Einheitsschule den Schulaufbau von Kindergarten bis zur Universität für alle Kinder.
Damit steht die Einheitsschule dem dreigliedrigen Schulsystem in Deutschland gegenüber.
Konzipiert wurde die Berliner Einheitsschule größtenteils von Vertretern der Reformpädagogik, die schon in der Weimarer Zeit an Berliner Versuchsschulen, vor allem an der Fritz-Karsen-Schule in Berlin Neukölln tätig gewesen waren.
Kernstücke der Einheitsschule waren die 8-jährige Grundschule, eine Oberschule mit praktischem und wissenschaftlichem Zweig sowie eine elastische Mittelstufe mit Kern- und Kursunterricht. Außerdem wurde die allgemeine Koedukation eingeführt. Die strikte und frühe Trennung der Schülerinnen und Schülern in verschiedene Schulzweige war ein Hauptkritikpunkt am herkömmliche Schulsystem gewesen und dem sollte nun mit einer langen Grundschulzeit von 8 Jahren entgegen gewirkt werden.
Da das Gesetz zur Berliner Einheitsschule sein Zustandekommen vor allem der Zusammenarbeit von SPD und SED verdankte, war es spätestens 1948/49, nach der Teilung der Stadtverwaltung in West-Berlin mit dem Stigma eines sozialistischen, sowjetisch orientierten Schulsystems behaftet.
Von konservativen Kreisen des Bildungsbürgertums, den beiden christlichen Kirchen – insbesondere der katholischen Kirche – und fast der gesamten West-Berliner Presse wurde geradezu ein Schulkampf entfacht, der kurz vor den Wahlen im Dezember 1950 seinen Höhepunkt erreichte. Nach den Berliner Wahlen vom 03. Dezember 1950 gab es eine CDU-FDP-Mehrheit im West-Berliner Senat. Zwar wurde eine große Koalition aus CDU und SPD gebildet, da man der Auffassung war, die Stadt brauche in ihrer prekären Lage Stabilität und eine starke Regierung, doch eine Mehrheit für die Einheitsschule existierte somit nicht mehr. Die Revision des Gesetzes zur Einheitsschule wurde bereits im Dezember 1950 beschlossen und brachte eine deutliche Annäherung an das Schulsystem der westlichen Bundesländer.
In den 60er Jahren hatte die SPD wieder eine Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus und unternahm mit der ersten Gesamtschule 1968 einen zweiten Versuch eine Vereinheitlichung im Bildungssystem zu erreichen.
Literatur: Marion Klewitz, Berliner Einheitsschule 1945-1951, Berlin 1971
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