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Unter Eingliederungshilfe versteht man Hilfen für behinderte Menschen, genauer gesagt

  • die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII und
  • die Eingliederungshilfe für andere behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII.

Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen insbesondere

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und im Arbeitsbereich,
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie
  • Hilfen bei der Verfolgung einer schulisch-beruflichen Perspektive.

In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe.

siehe auch Behinderung

 

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