Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Siehe auch Umsatzsteuer (Deutschland).
Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer errechnet sich folgendermaßen:
Wert der Ware inkl. Transportkosten in der EG + Zoll + Abschöpfungen + Verbrauchsteuern = Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer * Steuersatz (z. Zt. 16% oder 7%) = Einfuhrumsatzsteuer
Im Jahr 2004 hat der Fiskus fast 33 Mrd. € aus der Einfuhrumsatzsteuer eingenommen.
Berechnung des EUSt-Wertes (€):
2.500,00 + 500,00 - (900,00 - 400) = 2.500,00 (Rechnungsbetrag (incl. ausländischer Fracht) + Zoll + Frachtkosten in der EU)
Berechnung der EUSt (€):
2.500,00 € * 0,07 = 175,00 € - für Bücher gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz!-
Es entsteht also Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 175,00 €.
Beispiel 2:
Es werden 50 Hektoliter Bier aus den USA importiert und in den freien Verkehr überführt. Der Rechnungspreis des Bieres beträgt 3.000,00 €. Des weiteren hat der Importeur 2.000,00 € Frachtkosten zu tragen, von denen die Hälfte auf die EG entfallen.
Der Zoll für die Bierladung beträgt 200,00 €. Für die 50 hl Bier werden 100,00 € Biersteuer fällig. Abschöpfung wird keine fällig.
Berechnung der Bemessungsgrundlage:
3.000 (incl. Ausländischer Fracht) + 2.000/2 + 200,00 + 100,00 = 4.300,00 €
Berechnung der EUSt (€):
4.300,00 * 0,07 = 301,00 € (Bier ist auch mehrwersteuerbegünstigt.)
Es entsteht EUSt in Höhe von 301,00 €.
Diese ist jedoch im Rahmen der Umsatzsteuererklärung wieder
als Vorsteuer abziehbar.
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"Einfuhrumsatzsteuer (Deutschland)".
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