Als Einbruch wird das unerlaubte Eindringen in einen abgeriegelten Bereich bezeichnet. Dies geschieht durch den Einbrecher meist mit dem Ziel, beim Einbruch Wertgegenstände oder auch geheime Informationen mitzunehmen.
Einbrüche können von staatlicher Seite durch eine Erhöhung der Sicherheit, zum Beispiel durch Streifendienst, verhindert werden.
Unternehmen mit einem großen Firmengebäude oder -gelände haben fast immer Nachtwächter. Privatpersonen und Unternehmen mit entsprechender Sensibilisierung schützen ihr Eigentum oft auch durch Alarmanlagen (besser: Einbruchmeldeanlagen) oder eine Anwesenheitssimulation, oft nachdem der erste Einbruch bereits erfolgt ist.
Einbrecher nutzen bei Mehr- und Einfamilienhäusern unterschiedliche Schwachstellen:
| Mehrfamilienhäuser | Köln | Erftkreis |
|---|---|---|
| Wohnungsabschlusstüren | 54,60 % | 35,70 % |
| Terrassen-/Balkontüren | 25,66 % | 35,45 % |
| Fenster | 19,73 % | 27,14 % |
| Sonstige | 0,01 % | 1,71 % |
| Einfamilienhäuser | Köln | Erftkreis |
|---|---|---|
| Terrassen-/Balkontüren | 52,05 % | 45,77 % |
| Fenster | 26,49 % | 31,79 % |
| Haustüren | 13,88 % | 27,14 % |
| Kellerfenster/Kellertüren | 6,93 % | 7,09 % |
| Sonstige | 0,31 % | 0,45 % |
Die genannten Zahlen beziehen sich auf die Wohnungs-Einbruchkriminalität der Stadt Köln („Kölner Studie 2001“) und den ländlichen Erftkreis („Erftkreisstudie 2002“).
Angriffe nach diesen Methoden verlangen vom Einbrecher die entsprechende Ausrüstung sowie gehöriges Geschick und viel Erfahrung. Gleiches gilt bei der Bearbeitung eines Einbruchdiebstahls durch die Polizeibeamten. Nicht selten kreuzen nämlich die aufnehmenden Polizeibeamten mangels Wissen oder auch der Einfachheit halber die Rubrik „Verdacht auf Nachsperren oder Nachschließen“ an und ersparen sich damit weitergehende Untersuchungen.
Einbrüche werden in Deutschland überwiegend von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Oftmals werden diese in bandenartigen Verbänden organisiert und oft auch gezielt im Ausland rekrutiert. Das geringe Alter der Täter schützt sie oftmals vor Verurteilungen. Solange das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht ist, werden sie lediglich zu ihren Eltern verbracht und können nicht weiter festgehalten werden. Oft werden auch Ausweise bewusst vernichtet, sodass eine Abschiebung in ein Heimatland nicht möglich ist.
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