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Ein-Euro-Jobs sind „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ im Sinne des § 16 Abs. 3 SGB II. Diese Arbeitsgelegenheiten sind eine Einrichtung der früheren Sozialhilfe, ehemals § 19 BSHG (gemeinnützige zusätzliche Arbeit), wurden aber nie im heutigen Umfang von den Sozialämtern angeboten bzw. durchgesetzt und waren daher in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Es wird kein Arbeitsentgelt oder Lohn, sondern eine „Mehraufwandsentschädigung“ (angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen) gezahlt, da die Grundsicherung Arbeitslosengeld II unverändert während der Beschäftigung weitergewährt wird. Die Höhe dieser „Mehraufwandsentschädigung“ ist zwar im Gesetz nicht festgelegt, der frühere Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hat aber eine Entlohnung von ein bis zwei Euro pro Stunde – in Anlehnung an die Entlohnung von Sozialhilfeempfängern - empfohlen. Somit soll Empfängern des neuen Arbeitslosengeld II ein zusätzliches Einkommen ermöglicht werden, welches nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Damit sollen einerseits Arbeiten erledigt werden, die ohne diese billigen Arbeitskräfte nicht zu leisten wären. Zum Anderen sollen die Arbeitsgelegenheiten dazu dienen, Langzeitarbeitslose wieder an den Rhythmus eines festen Arbeitstages zu gewöhnen und so deren Einstellung für Arbeitgeber attraktiver zu machen. Üblicherweise handelt es sich jedoch nur um Teilzeitarbeit von 20-30 Stunden pro Woche, für eine Dauer von sechs bis neun Monaten. Drittens werden sozialpolitische Motive verfolgt.

Die Jobs müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich angeboten werden. Durch die Zusätzlichkeit sollen Verdrängungseffekte weitgehend vermieden werden. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist allerdings umstritten. So stellte die Bundesagentur für Arbeit einen Rückgang von Stellenangeboten im Pflegebereich fest. Empirische Daten liegen aber bisher nicht vor.

Zielgruppe der Arbeitsgelegenheiten sind jene Langzeitarbeitslosen, die ALG II beziehen, und keine Arbeit finden können (§ 16 Abs. 3 SGB II). Wer ein Beschäftigungsangebot ohne wichtigen Grund ausschlägt, dem wird das ALG II gem. § 31 SGB II um 30% für drei Monate gekürzt; jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren wird die Regelleistung gleich zu 100% entzogen. Auf Antrag werden nur noch Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) gewährt. Unterkunftskosten sollen direkt an den Vermieter (bzw. Empfangsberechtigten) gezahlt werden. Vor Eintritt entsprechender Sanktionen muss eine entsprechende Belehrung erfolgen, die im Regelfall mit dem Arbeitsangebot unterbreitet wird.

Als zumutbar gilt jede legale, nicht sittenwidrige Arbeit. Die Jobs werden von kommunalen Beschäftigungsgesellschaften, gemeinnützigen Organisationen und privaten Bildungsträgern angeboten. Es kommen alle zusätzlichen Arbeiten in Frage, die der örtlichen Wirtschaft keine Konkurrenz machen sollen. Möglich sind beispielsweise einfache Helferarbeiten im Kindergarten, im Garten- und Landschaftsbau, bei der Stadtinformation oder Stadtreinigung, in der Altenpflege und Krankenpflege oder als Einkaufshelfer für Ältere.

Im Mai 2006 waren 290.000 (Vorjahr 179.000) Hilfsbedürfige in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. Fast die Hälfte dieser Jobs werden in den neuen Bundesländern angeboten werden, dort ist die Langzeitarbeitslosigkeit besonders hoch.

Kritik und negative Auswirkungen


Durch Ein-Euro-Jobs werden die Beschäftigungs- und Entlohnungsbedingungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angegriffen. Öffentliche und private Arbeitgeber könnten sich weiter aus ihrer Verantwortung zur Schaffung von regulären Arbeitsplätzen zurückziehen. Sie tragen so dazu bei, dass sich der Stellenabbau beschleunigt. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, indem eine bewusst erzeugte Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte forciert wird. Durch Hinweis auf die leeren Kassen wird eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz erreicht, notwendige Arbeiten durch Ein-Euro-Jobs erledigen zu können.

Qualifizierte Beschäftigte werden verdrängt (z.B. in der Pflege oder in Kindertagesstätten) und faktisch ein Niedriglohnsektor in verschiedenen Bereichen eingeführt, da es sich i.d.R. nicht um zusätzliche oder ergänzende Aufgabenfelder handelt. Somit führt der Einsatz von Ein-Euro-Jobs zu einer Beschleunigung des Stellenabbaus. Darunter leidet die Qualität in den Einrichtungen. Die verbleibenden Mitarbeiter haben zunehmend Angst um ihren Arbeitsplatz. Sie leisten Mehrarbeit, und verhindern so Neueinstellungen und schädigen ihr familiären und sozialen Beziehungen. Sie verzichten auf Genesungszeit bei Krankheit, und schädigen so ihre Gesundheit und belasten langfristig das Gesundheitssystem. Gesamtgesellschaftlich wird dadurch eine angstgetriebene Hoffnungslosigkeit erzeugt, die sich schädigend auf die Wirtschaft auswirkt (Energie, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Kaufkraft) und das Sozialgefüge stört (Trennung von Bevölkerungsschichten).

Arbeitsgelegenheiten tragen dazu bei, dass die Statistik der Bundesagentur "geschönt" ist. Denn 1-EURO-Jobber gelten gemäß § 16 II SGB III nicht als arbeitslos.

Kritisch ist auch, dass die den Ein-Euro-Jobs zugrunde liegende rechtliche Regelung des § 16 (III) SGB II kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts beinhaltet und insoweit verfassungsrechtlich bedenklich ist, als „damit viele hunderttausend Menschen in einen Zustand der Rechtlosigkeit oder Rechtsunklarheit versetzen werden“ (Zitat aus Prof. Dr. Günther Stahlmann, 1-Euro-Jobs aus rechtlicher Sicht) .

Handwerkspräsident Otto Kentzler hat die starke Zunahme der Ein-Euro-Jobs in Deutschland heftig kritisiert. «Bei den Ein-Euro-Jobs brechen alle Dämme». Ihre Zahl sei 2005 auf weit über 200.000 gestiegen, die Bundesregierung peile sogar 600.000 an, so Kentzler. Die Kommunen setzten die Arbeitslosen oft dort ein, wo sie bis vor kurzem noch Handwerksfirmen beauftragt hätten. Somit verdrängten die Jobber die regulär Beschäftigten, die dann auch in der Arbeitslosigkeit landeten.

Kritisiert wird auch, dass Menschen durch die Regelungen zu Ein-Euro-Jobs in Verbindung mit den verschärften Bedingungen des Arbeitslosengeld II mit staatlicher Hilfe in prekäre Arbeitsverhältnisse gezwungen werden. Dabei werden bisweilen Parallelen zum Reichsarbeitsdienst im Nationalsozialismus gezogen.

Literatur


  • Agenturschluss (Hg) (2006): Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Angriff und Widerstand – Eine Zwischenbilanz. Assoziation A, Hamburg/Berlin. ISBN 3-935936-51-6

Weblinks


Arbeitsmarkt | Politik (Deutschland)

 

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