Eigennamen bezeichnen individuelle Dinge oder Wesen. Sie bilden ein Klasse lexikalischer Zeichen. Zusammen mit den Gattungsnamen – die in Abgrenzung zu den Eigennamen auch Appellativa genannt werden – und den Abstrakta bilden sie die Substantive. Substantive haben die Benennungsfunktion und im Großen und Ganzen die Funktion im Satz gemeinsam. Die Eigennamen weisen aber auf allen linguistischen Ebenen Besonderheiten auf.
Im Zentrum dieses Artikels stehen die linguistischen Merkmale von Eigennamen. Historische und genealogische Aspekte von Eigennamen werden unter den Stichwörtern Name und Familienname abgehandelt.
Ein sprachübergreifendes graphemisches Merkmal der Eigennamen ist, dass sie mit einem großen Anfangsbuchstaben geschrieben werden. In vielen Sprachen sind sie somit in Texten leicht erkennbar, da in diesen außer den satzinitialen Großschreibung alle Wörter kleingeschrieben werden. Weil im Deutschen alle Substantive großgeschrieben werden, ist dies für diese Sprache aber kein Unterscheidungsmerkmal.
Die Schreibung der Eigennamen tendiert, vor allem wegen ihrer identifizierenden Funktion, zur Invarianz. Die Schreibung von Eigennamen verändert sich weniger deutlich als die anderer Bereiche der Lexik. Dies trifft vor allem für Eigennamen mit hoher Referenzstabilität, z. B. für Familien- und Ortnamen, zu. Dies gilt sowohl für die Buchstabenfolge, die sich signifikant unterscheiden kann (Günther vs. Günter), als auch für andere orthographische Phänomene wie die Getrennt- oder Zusammenschreibung und die Schreibung mit oder ohne Bindestrich (vgl. Neubrandenburg, Neu Lübbenau, Neu-Bamberg). In vielen Bereichen ist die Schreibung amtlich geregelt und damit allen Sprachwandelsprozessen entzogen.
Ein besondere Stellung nehmen Eigennamen aus anderen Sprachräumen ein. In Sprachräumen mit eigenem Zeichensystem, z. B. dem Kyrillischen oder Arabischen, müssen die Namen transkribiert, also an das hiesige Graphemsystem angepasst werden. Während die Personennamen aus anderen Sprachräumen meist unverändert gebraucht werden (Pjotr, Vaclav), gibt es bei vielen Ortsnamen a) Doppelbenennungen, besonders bei den Ortsnamen, die in früher deutschsprachiges Siedlungsgebiet fallen (Brünn vs. Brno); b) in seltenen Fällen Anpassungen an das deutsche Graphemsystem (Kairo, Brüssel).
Die Normierung von Schreibvarianten von Eigennamen im Deutschen gilt für Personennamen seit dem 18. Jahrhundert als abgeschlossen, bei den Ortsnamen seit Ende des 19. Jahrhunderts. Ein bemerkenswerte Anpassung der Ortsnamenschreibung war der Ersatz des K für das C (z. B. Cassel → Kassel)
Die Flexion bietet eine Möglichkeit der Differenzierung von Eigennamen und Appellativa, wo diese ansonsten formgleich sind (die Finks vs. die Finken).
Durch Ableitung (Derivation) können aus Eigennamen ganze Wortfamilien entstehen (Russland, Russe, russisch, Russisch (Sprache), russifizieren etc.). In den meisten Fällen sind die Ableitungen regulär, es gibt aber auch eine Vielzahl arbiträrer Bildungen (Frankreich --> Franzose; Israel --> Israeli). Manchmal existieren mehrere Ableitungen nebeneinander (Jenaer, Jenenser).
Bei der Bildung von Substantiven durch Komposition mit Eigennamen wird oft die Kopplung mit Bindestrich gegenüber der sonst üblichen Zusammenschreibung bevorzugt. Dies gilt besonders, wenn der Eigenname orthographisch nicht integriert ist (Mekong-Offensive, aber Italienaufenthalt) oder die Gefahr einer Missdeutung entstehen könnte (Fischer-Initiative).
Die herausragenden syntaktischen Eigenheiten von Eigennamen sind:
(Komplexe) Eigennamen in Nominalphrasen
Im Deutschen bilden Vor- und Nachname einer Person eine Nominalphrase, wobei der Nachname der Kopf dieser Nominalphrase ist (vgl.: Karl Müllers neues Auto). Die Determinativverhältnisse innerhalb dieser Phrasen sind umstritten.
In Kombination mit einem Titel bildet meist der Titel den Kopf der Phrase (im Namen des Dekans Professor Schmidt, Post für Herrn Karl Weber), in Kombination mit einem attribuierenden Substantiv bildet der Eigenname den Kopf der Phrase (Bundeskanzler Schröders Reise in den Irak), es sei denn die Eigennamen werden appositiv verwendet (den Staatssekretärinnen Huber und Knorz zur Kenntnisnahme).
Eigenname und Artikelgebrauch
Eigennamen können ebenso wie Appellativa mit einem Artikel und Adjektiven zu einer komplexen Nominalphrase kombiniert werden. Die Funktion von bestimmtem und unbestimmtem Artikel sind aber verschieden von der Funktion, die diese bei den Appellativa haben.
Der bestimmte Artikel kann a) eine Differenzierung von Namensklassen markieren (Fulda (Stadt), die Fulda (Fluss); b) eine notwendige Kasusmarkierung beisteuern (das Auto hat Karl dem Klaus geliehen); eine Attribuierung einleiten (der junge Goethe). Bei Nachstellungen eines Eigennamens ist der Artikel obligatorisch (Sie wird eigentlich von allen geliebt, die Sandra).
Die Verwendung des unbestimmten Artikels kann a) dem Eigennamen einen exemplarischen Charakter geben (Eine Margaret Thatcher hätte da keine Skrupel gehabt); b) die metaphorische Verwendung des Eigennamens markieren (John Major war eben keine zweite Margaret Thatcher); c) benennenden und zum Teil distanzierenden Gebrauch eines Eigennamens markieren (ein Franz wollte dich sprechen – impliziert: ich kenne diesen Franz nicht); d) den modalisierenden Gebrauch eines Eigennamens markieren (eine zutiefst verärgerte Margaret Thatcher verließ den Sitzungssaal); e) eine ganze Sippe bezeichnen (ein Weizsäcker hat noch nie vor Gericht gestanden).
Während also der Gebrauch des bestimmten Artikel überwiegend syntaktisch motiviert ist, übernimmt der unbestimmte Artikel pragmatische Funktionen und moduliert den Charakter des modifizierten Eigennamens.
Der Demonstrativartikel vor Eigennamen a) macht einen Eigennamen zum Thema, nachdem er in distanzierender Weise eingeführt wurde (Ein Franz wollte dich sprechen. Dieser Franz richtet dir aus, dass er nicht zur Probe kommen kann); b) individiuert einen Referenten, wenn der Sprecher davon ausgehen muss, dass der Hörer zwei Referenten gleichen Namens kennt (Wir haben drei Müllers im Verein. Einer kommt aus Bodelshausen, und dieser Müller ist Landesmeister im Ringen geworden); c) markiert ein besonderes Verhältnis des Sprechers zum Träger des Eigennamens (ich kann diesen Müller einfach nicht leiden); d) kann einen bestimmten Aspekt der durch den Eigennamen benannten Entität hervorheben (Du kennst Leipzig vielleicht noch aus DDR-Zeiten. Dieses Leipzig gibt es schon gar nicht mehr).
Eigennamen und Präpositionen
Bei einigen marginalen Präpositionen scheint es sortale Beschränkungen für Eigennamen zu geben:
Am deutlichsten unterscheiden sich Eigennamen und Gattungsnamen im Aspekt ihrer Bedeutung. Der prototypische Eigenname dient dazu, auf ein singuläres Objekt (eine Person, einen Ort etc.) zu referieren. Die Extension oder der Bedeutungsumfang des Eigennamens steht also fest. Umso schwieriger und in der Fachdiskussion nach wie vor umstritten ist die Bestimmung des Begriffsinhalts (der Intension) von Eigennamen. Einige Semantiker gehen davon aus, dass Eigennamen bedeutungsleer sind und ihre Funktion sich auf die Referenz (das Verweisen) beschränkt. Andere Semantiker postulieren das Gegenteil und subsumieren alle Fakten und Sachverhalte, die über die bezeichnete Entität aussagbar sind, unter die Bedeutung des Eigennamens.
Während die Verfechter der Position von der Bedeutungsleere von Eigennamen nicht erklären können, dass mit einigen Eigennamen ein wenn auch minimales Bedeutungswissen in Form von Merkmalen vermittelt wird – z.B. ist eine Person, die wir mit dem Namen Bernhard bezeichnen, männlich – scheitern die Bedeutungsmaximalisten daran, dass sie bei der Bedeutungsbeschreibung keine exakte Grenze ziehen können und nicht erklären können, dass u.U. ein minimales Wissen über den Träger eines Namens ausreicht, um den Namen korrekt verwenden zu können (z.B.: 'Goethe war ein Schriftsteller' --> ich habe noch nie was von Goethe gelesen).
Eine Kompromissposition zwischen diesen beiden Positionen lautet, dass das Wissen über einen Eigennamenträger von Person zu Person sehr unterschiedlich sein kann, aber einen minimalen gemeinsamen Kern haben muss, damit diese Personen sich über diesen Eigennamenträger sinnvoll verständigen können.
Manches Wort dient zugleich als Gattungsname und als Eigenname eines typischen Exemplars, z.B. Sonne, Gott, Salz. Dabei können wichtige Eigenschaften des typischen Exemplars das unterscheidende Merkmal der Gattung sein.
Eigennamen können danach kategorisiert werden, welche Art von Objekt sie bezeichnen:
Darüberhinaus gibt es weitere, aber eher marginale Kategorien von Eigennamenträgern, z.B. Ereignisse (der zweite Punische Krieg).
Es ist Konsens unter Lexikographen, dass Eigennamen nicht im Rahmen sprachlexikographischer Werke behandelt werden. Das Wissen über die Träger von Eigennamen ist überwiegend enzyklopädischer Art. Eigennamen werden nur dann in sprachlexikographischen Werken behandelt, wenn sie a) sich durch generischen Gebrauch zu Appellativa oder gar lexikalischen Zeichen anderer Wortarten entwickelt haben (Zeppelin, Duden; röntgen, morsen, einwecken); b) die Eigennamen z.B. physikalische Größen bezeichnen (Beaufort; Ohm); c) der Status als Eigenname unklar ist (Mittwoch, Mai).
Im Mischtyp des enzyklopädischen Wörterbuchs wird man auch Eigennamen beschreiben, wenn sie z.B. für die Landeskultur charakteristisch sind. Manche Konversionslexika (z. B. Larousse) haben getrennte Abteilungen für Begriffe und Eigennamen. Es gibt spezielle Namenwörterbücher; ein wichtiger Vertreter dieser Gattung ist das Vornamenbuch.
Ein weiterer, die Onomastik interdisziplinär öffnender Bereich befasst sich mit Eigennamen in Textzusammenhängen. Hierbei sind verschiedene Funktionalitäten, z. T. wohl auch in sich überschneidenden Formen, zum Thema gemacht worden. Ein in diesem Sinne wichtiger Zweig konstituiert sich im Rahmen literarisch-onomastischer Forschungen, wobei sich Anschlüsse an die Literarizitäts- bzw. Fiktionalitätsdebatten in Ästhetik- und Literaturtheorie zeigen. Ein anderes Aufgabenfeld verbindet sich mit der Namen-Funktion in einzelnen literarischen Werken, bei der sich die Onomastik als ein Moment literatur-historischer und intertextueller Interpretation bemerkbar gemacht hat. Andere Ansätze onomastischer Textforschung finden sich zur Namenverwendung in der Werbung sowie, damit verknüpft, zu Aspekten der Unternehmens(kenn)zeichen und Waren- resp. Markenzeichengesetzgebung (=WZG), über die sich die Onomastik zugleich mit der Praxis und Theorie von Fachsprachen als verbunden erweist. In einem weiteren Sinne (kon)textuell angelegt sind Untersuchungen, die nicht zuletzt unter ideologie-kritischen Fragestellungen die Konsequenzen bestimmter Namengebungen für ihre Namenträger in historischen Situationen aufzudecken versucht haben ─ wie die Wahl von Papstnamen oder die als jüdisch geltenden Namen und ihre Rezeption im Verlauf der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland.
Name, Familienname, Vorname, Spitzname, Übername, Ortsname, Toponym, Pseudonym, Nickname, Platzhaltername
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