Die Eheannullierung ist ein Vorgang des katholischen Kirchen-, speziell des Sakramentenrechts. Sie ist die rechtswirksame Feststellung, dass eine Ehe durch das Fehlen eines ihrer konstitutiven Wesensmerkmale von Anfang an ungültig war.
Diese Feststellung wird auf Antrag eines oder beider Ehepartner durch das diözesane Kirchengericht, das Offizialat, mittels Befragung der Beteiligten und ggfs. weiterer Zeugen vorbereitet und dann mit bischöflicher Autorität ausgesprochen.
Sie hat zur Folge, dass die Beteiligten nach der staatlichen Scheidung frei sind, eine neue, kirchlich gültige Ehe einzugehen.
Die Annullierung ist also keine Ehescheidung, sondern die Feststellung einer gegebenen Tatsache, nämlich der Ungültigkeit nach katholischem Eherecht.
Die Wesensmerkmale der Ehe sind verletzt und die Ehe daher ungültig, wenn
Annulment | Dichiarazione di nullità | 婚姻の無効 | Upplösning av äktenskap
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"Eheannullierung".
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