Eduard I. (* 17. Juni 1239 in Westminster, London; † 7. Juli 1307 in Burgh by Sands, Cumberland) aus dem Haus Anjou-Plantagenet war der älteste Sohn von Heinrich III. und dessen Gemahlin Eleonore von der Provence. Er trug den Beinamen „The Longshanks“ (Langschenkel). Aufgrund seiner militärischen Interventionen in Schottland trug er den (inoffiziellen) Beinamen „The Hammer of the Scots“. Nach seinem Tod wurde er in Westminster (London) bestattet. Sein Grabmal ist unzerstört erhalten und kann auch heute noch besichtigt werden.
EdwardI-Cassell.jpg | 1265 geriet Eduard in der Schlacht von Lewes gemeinsam mit seinem Vater und dessen Bruder Richard in die Gefangenschaft seines angeheirateten Onkels Simon V. von Montfort, der einen Adelsaufstand gegen Heinrich III. anführte. Eduard gelang jedoch bald die Flucht und durch den Sieg bei Evesham über Simon V. von Montfort (1265) die Rückgewinnung der Macht für seinen Vater sowie die Stabilisierung des Königtums. 1270 beteiligte er sich an einem Kreuzzug nach Palästina.
Während Eduard sich bereits auf dem Rückweg in der Gascogne befand, starb sein Vater am 16. November 1272. Im August 1274 langte der zukünftige König in England an. Am 19. August wurde er von Robert Kilwardby, dem Erzbischof von Canterbury, in Westminster gekrönt.
Das zweite wichtige Element, das Eduards Außenpolitik und die seiner Nachfolger gleichen Namens bestimmte, war der Versuch, den Vertrag von Paris aus dem Jahr 1259 mit der französischen Krone aufzulösen. Damals hatte Heinrich III. dem französischen König Erbhuldigung für Aquitanien, die Gascogne und andere Gebiete zugesichert, was eine Anerkennung französischer Lehnshoheit über einen Teil des angevinischen Reichsgebiets bedeutete. Eduard I. bemühte sich vor allem um die Herauslösung der Gascogne aus dem Lehnsverhältnis, unter anderem durch das demonstrative Verweigern der Huldigung für dieses Territorium. 1286 begann sein dreijähriger Aufenthalt in der Gascogne, in dessen Verlauf es ihm gelang, seine Herrschaft dort zu stabilisieren, vor allem dadurch, dass die Verwaltungsstrukturen mit denen Aquitaniens verwoben und ihnen angeglichen wurden. In mehreren Konstitutionen beanspruchte Eduard für sich die Funktion der höchsten Rechtsinstanz in seinen kontinentalen Territorien. Dies stand dem Anspruch des französischen Königs Philipp IV. als oberstem Lehnsherrn entgegen. Daraufhin kam es 1294 zum Kriegsausbruch zwischen Eduard und Philipp. Die Gascogne geriet vorübergehend in französische Hand. Im zweiten Vertrag von Paris 1303 konnte Eduard I. zumindest die Rückgabe des wichtigsten Teils des Herzogtums mit den Städten Bordeaux und Bayonne erreichen.
In Schottland machte Eduard I. 1290 bis 1292 seine Macht im Zuge der nach dem Tod König Alexanders III. entstandenen Wirren geltend. Er unterstützte seinen Vasallen John Balliol in einer Gruppe von dreizehn Bewerbern um die ungeklärte Thronfolge. Da England und Schottland durch den Vertrag von York aus dem Jahr 1237 territorial und politisch getrennt waren, muss dieses Vorgehen als Versuch Eduards gedeutet werden, sich in die Position eines Oberherren über Schottland zu versetzen und den schottischen König als Vasall an sich zu binden. Die Unterordnung eines Königs im Vasallenverhältnis, der auch zu persönlichen Huldigungsleistungen verpflichtet war, bedeutete eine Erhöhung der Position des englischen Königs. Eduard I. verfolgte also gegenüber Schottland die gleiche Politik, wie sie der französische König ihm gegenüber durchzusetzen versuchte. Balliol erhob sich jedoch bereits 1296 mit französischer Unterstützung. Eduard I. schlug ihn bei Dunbar, setzte ihn ab und ließ nun Schottland durch Statthalter regieren.
Die von den Schotten unter William Wallace und dem jüngeren Robert Bruce immer wieder versuchten Aufstände schlug er mit Energie und Grausamkeit nieder. (Der mit mehreren Oscars ausgezeichnete Film Braveheart basiert auf diesen Geschehnissen, enthält allerdings historische Ungenauigkeiten.) Dennoch waren Eduards militärische Aktionen in Schottland nicht von Erfolg gekrönt. Das Land entglitt immer mehr der englischen Kontrolle. Auf einem Feldzug gegen Robert Bruce starb Eduard I. in Burgh by Sands bei Carlisle.
Mit seinem Parlament, zu dem er regelmäßig seit 1295 außer den geistlichen und weltlichen Lords auch Abgeordnete der Städte und Flecken sowie der Grafschaften berief, stand Eduard I. in gutem Einvernehmen und vergrößerte die Macht der Versammlung sehr wesentlich, indem er 1297 ihr Steuerbewilligungsrecht anerkannte.
Als Gesetzgeber hat er sich um Handel und Münzwesen sowie vor allem um das Rechtswesen verdient gemacht. Ganz im Gegensatz zur schwachen Herrschaft seines Vaters gab Eduard I. eine Vielzahl von Erlassen und Gesetzen heraus, wobei er sich auf einen loyalen und kompetenten Beraterstab aus Klerikern, Adligen und vor allem am Ende seiner Herrschaft von ausgebildeten Juristen stützen konnte. Die zahlreichen Statuten, die Grundlagen für die spätere juristische und Verwaltungsstruktur Englands schufen, waren möglicherweise wichtiger als seine nur teilweise von Erfolg gekrönten militärischen Unternehmungen.
Eduard I. ging hart gegen die Juden in England vor, die er im Jahre 1290 ausweisen ließ.
König (England) | Haus Plantagenet | Mann | Herzog (Aquitanien) | Geboren 1239 | Gestorben 1307
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