Als Edikt von Salerno (auch Edikt von Melfi) wird allgemein die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker durch den Stauferkaiser Friedrich II. bezeichnet, obwohl ein örtlicher Zusammenhang der Gesetzgebung weder zu Salerno, noch zu Melfi nachgewiesen werden kann. Diese gesetzliche Regelung wurde Vorbild für spätere Medizinalgesetzgebungen bis zum heutigen Tag.
Friedrich II. ließ im Jahr 1231 anlässlich des Hoftages in der sizilianischen Stadt Melfi die Gesetzessammlung "Liber Augustalis" (auch: constitutiones) zusammenstellen und beschließen, die viele Bereiche des öffentlichen Lebens betraf.
Die Sammlung wurde zwischen 1231 und 1243 durch zahlreiche Nachträge ergänzt und die Nachträge auf den jeweiligen Hoftagen, die an jeweils wechselnden Orten stattfanden, beschlossen. Einer dieser Nachträge betraf auch das Verhältnis zwischen Ärzte- und Apothekerwesen: Ärzte durften fortan keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Bei welchem der regelmäßig stattfindenden Hoftage, in welchem Jahr und in welcher Stadt dieser Nachtrag beschlossen wurde, ist bislang nicht bekannt.
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"Edikt von Salerno".
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