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Unter einer EU-Erweiterung versteht man den Beitritt eines oder mehrerer Staaten zur Europäischen Union. Alle Staaten, die ihr künftig beitreten wollen, müssen die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllen.

Die Zahl der Sterne auf der europäischen Flagge hat nichts mit der Anzahl der 12 Mitgliedstaaten zwischen 1986 und 1995 zu tun. Die zwölf Sterne der Flagge stellen das traditionelle Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit dar. Die Flagge wird folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert bleiben.

Geschichte der EU-Erweiterungen


Gründung 1957

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Die 6 Gründungsmitglieder der Europäischen Union waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Diese Staaten werden auch oft als „Die Sechs“ bezeichnet, das häufig zitierte „Kerneuropa“.

Erste Erweiterung (Norderweiterung) 1973

Bei der so genannten Norderweiterung 1973 traten Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich der EG bei. Norwegen, welches ebenfalls die Mitgliedschaft beantragt hatte, konnte wegen eines ablehnenden Votums der Bevölkerung nicht beitreten. Der negative Ausgang des norwegischen Referendums lässt sich unter anderem damit erklären, dass das norwegische Volk Bedenken hatte, Errungenschaften wie den Wohlfahrtsstaat, die es selbständig erreicht hatte, zu verlieren.

Mit diesen Beitritten wurde die EFTA (European Free Trade Association), die insbesondere vom Vereinigten Königreich in den 1960er-Jahren als Gegenmodell zur EG propagiert worden war, geschwächt. Dänemark und das Vereinigte Königreich traten mit Wirkung vom 1. Januar 1973 aus der EFTA aus.

Schon 1963 hatte das Vereinigte Königreich einen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt, der aber durch Frankreich - insbesondere auf Betreiben von Charles de Gaulle - abgelehnt wurde. Der Beitrittswunsch des Vereinigten Königreichs lässt sich unter anderem damit erklären, dass seine globale Macht mit dem Verlust seiner Kolonien geschwunden war. Das als Kolonialmacht protektionistisch organisierte Reich war zu abgekapselt und zu kostspielig geworden.

Was die Republik Irland angeht, ist die zum Aufnahmezeitpunkt dort herrschende Armut zu erwähnen. Sie ging vor allem auf fehlende Industriezentren und das Vorherrschen von Agrarwirtschaft zurück. Daher wurden Irland auch sehr umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Eine weitere Besonderheit Irlands war, dass es 1973 als einziges EG-Land nicht NATO-Mitglied war.

Zweite Erweiterung (Süderweiterung) 1981

1981 trat Griechenland der Europäischen Gemeinschaft bei. Seine Aufnahme war heftig diskutiert worden, da erst kurz vor der Aufnahme die bis dato existierende Militärdiktatur abgeschafft wurde. Generell befürchtete man, dass die EG mit Griechenland eine Art „Störenfried“ aufnehmen würde. Hier waren besonders das gespannte und konfliktbehaftete Verhältnis zur Türkei, die seit 1952 NATO-Mitglied ist, ein Diskussionspunkt. Ferner war Griechenland sehr arm und wirtschaftlich eher agrarisch ausgerichtet. Weiteres Konfliktpotenzial waren die scharfen USA-kritischen Äußerungen, die besonders in Hinsicht auf die Spannungen mit NATO-Mitglied und Nachbarn Türkei zu Problemen hätten führen können.

Dritte Erweiterung (Süderweiterung) 1986

1986 folgten Portugal und Spanien als 11. und 12. Mitglied. Eine teilweise befürchtete Einwanderungs-Welle aus diesen zwei Ländern blieb aus. Der Beitritt Portugals führte zu einer weiteren Schwächung der EFTA.

Der Beitritt war für beide Länder eine Art Befreiungsschlag. Er half aus der Isolation, in die insbesondere Spanien im Laufe der letzten Jahrzehnte geraten war. Die Aufnahme in die EG war ein Meilenstein, um die Folgen der Franco-Diktatur zu überwinden. Die Beitrittsanträge Spaniens, aber auch Portugals fanden in den zwei Parlamenten fast einhellige Zustimmung. In Spanien stimmten beispielsweise auch die separatistisch eingestellten Basken der Aufnahme zu, denn sie erhofften sich im Rahmen der steigenden Aufmerksamkeit für Spanien auch mehr Beachtung ihrer Interessen seitens der EG und ihres Bestrebens nach baskischer Eigenstaatlichkeit

Vierte Erweiterung (Osterweiterung) 1990

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde das Gebiet der DDR Teil der EG. Mit nunmehr rund 80 Millionen Menschen war Deutschland nun der bei weitem größte EU-Staat, doch war ein erhöhtes Stimmengewicht erst viel später erreichbar.

Fünfte Erweiterung (Norderweiterung) 1995

Österreich und die skandinavischen Staaten Norwegen, Schweden und Finnland hatten nach erfolgreichen Beitrittsverhandlungen Volksentscheide über den Beitritt durchführen lassen, bei denen es in Schweden und Finnland knappe Mehrheiten für einen EU-Beitritt, in Norwegen hingegen eine knappe Mehrheit gegen einen Beitritt gab. In Österreich gab es eine 2/3-Mehrheit für eine Mitgliedschaft.

Sechste Erweiterung (Osterweiterung) 2004

Hauptartikel: EU-Erweiterung 2004

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Am 1. Mai 2004 traten die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern (faktisch jedoch nur der griechische Südteil der Insel) der Europäischen Union bei.

Vorläufig können die neuen Mitgliedsländer aber noch nicht den Euro einführen, weil die Kriterien des Stabilitätspaktes noch nicht erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem eine mindestens zweijährige störungsfreie Teilnahme am Europäischen Währungssystem (EWS).

Alle neuen Mitgliedstaaten sind zunächst Nettoempfänger, d.h. sie erhalten mehr EU-Mittel für Strukturförderung u.ä., als sie an Beiträgen an die Union zahlen.

In vielen Städten fanden am 1. Mai 2004 Freudenfeiern statt, in La Valetta (Malta) und anderen Hauptstädten erhellten große Feuerwerke den Himmel. Ein weiterer Schritt zur Vereinigung Europas war vollzogen und wurde von den Staats- und Regierungschefs in Athen gebührend gefeiert.

Damit die Regionen beiderseits der ehemaligen Außengrenze der EU wirtschaftlich besser zusammenwachsen wurde 1998 die ARGE 28 gegründet, die Arbeitsgemeinschaft der 28 Grenzlandkammern zwischen der Ostsee und der Ägäis. Dieser Vereinigung gehören alle an die Beitrittsländer grenzenden Wirtschaftskammern (IHKs, HWKs) in Deutschland, Österreich und Italien sowie eine griechische Kammer an. Sprecher der ARGE 28 sind Dr. Hans F. Trunzer, stv. Hauptgeschäftsführer der IHK für Oberfranken und Toni Hinterdobler, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Die ARGE 28 hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Ansprechpartner der EU entwickelt; es finden regelmäßige Besprechungen und Konsultationen statt.

Zukünftige EU-Erweiterungen


Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU

Siebente Erweiterung (Osterweiterung) 2007

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Zum 1. Januar 2007 sollen nach einem EU-Beschluss auch Bulgarien und Rumänien beitreten, sofern sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen.

Bulgariens Beitrittsverhandlungen wurden am 15. Juni 2004 abgeschlossen. Des Weiteren hat das Land einseitig seine Währung an den Euro gebunden, wie es bereits Litauen und Estland vor ihrem Beitritt getan hatten. Im Dezember 2004 wurden auch mit Rumänien die Verhandlungen abgeschlossen. Wegen der im Vergleich zu Bulgarien seinerzeit deutlich schlechteren Wirtschafts- und Rechtslage Rumäniens wurden dem Land bis 2007 strenge Auflagen erteilt; werden sie nicht rechtzeitig erfüllt, verschiebt sich der Beitritt um ein Jahr. Der Beitrittsvertrag mit beiden Ländern wurde am 25. April 2005 unterzeichnet. Er enthält allerdings einige Klauseln, durch die der für den 1. Januar 2007 geplante Beitritt der beiden Länder um ein Jahr nach hinten verschoben werden kann, falls Defizite bei der Anpassung an EU-Recht festgestellt werden. Die endgültige Entscheidung wird erst im Herbst 2006 fallen.

Beitrittskandidaten und zukünftige Mitglieder

Der Begriff "Beitrittskandidat" ist ein Status der EU, den neben Bulgarien und Rumänien (s.o.) auch Kroatien, Mazedonien und die Türkei haben:

Kroatien wurde am 18. Juni 2004 der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen. Der Europäische Rat beschloss am 16./17. Dezember 2004, die Beitrittsverhandlungen am 17. März 2005 zu beginnen. Da für viele Mitgliedsstaaten der Union die Zusammenarbeit der kroatischen Regierung mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ungenügend war, wurde der Verhandlungsbeginn jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben, bis Besserung festzustellen ist. Mit der Erklärung der Chefanklägerin des Tribunals, dass Kroatien voll kooperiert, wurden die Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005 aufgenommen. Die Aufnahme in die EU wäre frühestens 2007 möglich, realistischer ist jedoch ein Termin 2009 oder 2010. Die Koppelung zwischen Beitrittsverhandlungen bzw. Beitritt und Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal wurde allerdings von einigen führenden Politikern abgelehnt.

Nach Aufnahme der o.e. 2-3 Staaten wird die EU nach Meinung der meisten Entscheidungsträger eine mehrjährige Phase der Konsolidierung brauchen. Die Frage, ob bald weitere Mitgliedschaften möglich bzw. erwünscht sind, entscheidet sich u.a. daran, ob dann die Vertiefung oder die Erweiterung Priorität haben soll.

Nach Umfragen des Eurobarometers waren Ende 2004 57 Prozent der EU-Bürger gegen eine Erweiterung über die derzeitigen 25 Mitglieder hinaus.

Die Türkei genießt den Status eines Beitrittskandidaten seit 1999 (Zollunion seit 1996). Am 16./17. Dezember 2004 hat sich der Europäische Rat für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entsprechend den Empfehlungen des Kommissionsberichts vom 6. Oktober 2004 ausgesprochen. Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.

Siehe dazu: Hauptartikel: Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union

Mazedonien wurde am 15./16. Dezember 2005 der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Es hatte am 22. März 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt. Durch den Tod des damaligen Präsidenten Boris Trajkovski am 26. Februar 2004 war dies vertagt worden. Ein Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen wurde nicht genannt. Eine weitere Annäherung soll gebunden sein an eine generelle Debatte der EU über künftige Erweiterungsrunden. Ein Beitritt solle zudem von der Aufnahmefähigkeit der EU abhängen. Das Land steht einem Problem bezüglich der Albaner gegenüber, das dem Serbiens ähnlich ist.

Potenzielle Beitrittskandidaten

Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU

Die EU benennt zurzeit nur vier weitere Potenzielle Beitrittskandidaten, allesamt Balkanländer:

Die Staaten Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro könnten der EU vor 2020 beitreten, wenn ihre ökonomische Situation sich verbessert und die ethnischen Spannungen abgebaut werden; in diesen Ländern befürworten viele Politiker den Beitritt. Auf dem Gipfel in Thessaloniki wurde 2003 die Integration der Staaten des früheren Jugoslawien als das nächste große Ziel in der EU-Erweiterung festgelegt.

Das selbe Ziel wurde auch für Albanien ausgegeben, mit dem die EU 2006 bereits ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen hat. Bei Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro dauern die Verhandlungen dazu noch an.

Weitere mögliche Beitrittskandidaten

Weitere Beitrittskandidaten gibt es offiziell zurzeit nicht. Trotzdem hat speziell der mögliche Beitritt der Türkei die Diskussion angefacht, wo die Grenzen der EU eigentlich liegen und welche Länder daher als mögliche Beitrittskandidaten in Frage kämen. Konkret haben die Ukraine und Georgien bekundet einen Beitritt zur EU anzustreben.

Siehe dazu: Ukrainischer EU-Beitritt

Gründe für die Erweiterung der Europäischen Union


Für die Aufnahme gibt es neben den wirtschaftlichen Gründen – die neuen Staaten sind für die alten Mitgliedsländer Absatzmärkte und verfügen über Bodenschätze – noch weitere Argumente. Die EU kann so ihre internationale Bedeutung ausbauen und mit den USA oder anderen Staaten wie der Volksrepublik China konkurrieren. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Hoffnung, durch ein politisch vereintes Europa die Gefahr von Krieg für absehbare Zeit auszuschließen und eine dauerhafte Friedensordnung zu erreichen.

Neben den aktuellen Beitrittsgründen beziehungsweise den Vergrößerungsgründen die oben erwähnt werden, gibt es historische Gründe die EU immer mehr zu erweitern. Winston Churchill benannte 1946 fünf Gründe:

  • Wunsch nach einem Selbstverständnis: ein demokratisches Europa als Alternative zu den Nationalstaaten
  • Wunsch nach Sicherheit und Freiheit: Die vereinzelten Nationalstaaten konnten vor 1945 die großen Kriege nicht verhindern.
  • Wunsch nach Frieden und Mobilität: freier Waren-, Personen-, Meinungs- und Informationsverkehr
  • Hoffnung auf wirtschaftlichem Wohlstand: größere wirtschaftliche Stabilität und Prosperität
  • Gemeinsame Macht: größere politische und wirtschaftliche Macht des vereinten Europas als Gegengewicht zu den USA, zu Russland und zukünftig auch zu China

Siehe auch


Literatur


  • Roland Sturm/Heinrich Pehle (Hrsg.): Die neue Europäische Union: Die Osterweiterung und ihre Folgen. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2006. ISBN 3-86649-004-6
  • Barbara Lippert (Hrsg.): Bilanz und Folgeprobleme der EU-Erweiterung. Nomos, Baden-Baden 2004. ISBN 3-8329-0864-1
  • Matthias Chardon (Hrsg.): EU-Osterweiterung: Chancen und Perspektiven. Wochenschau-Verlag, Schwalbach im Taunus 2005. ISBN 3-89974-121-8

Weblinks


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