Die Elektronische Steuererklärung ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung von Bund und Ländern zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Seit Juni 2005 sind Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) wieder zwingend in elektronischer Form vorzunehmen, soweit keine unbillige Härte vorliegt. Die bis Ende Mai begrenzte Ausnahmeregelung des Bundesfinanzministeriums wurde nicht verlängert. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass vom 6. April 2005 aufgehoben. In einem Schreiben vom 8. Juni 2005 teilte das BMF dies dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) mit. Die von den Referatsleitern Abgabenordnung der obersten Finanzbehörden der Länder geäußerten Bedenken zur Rechtswidrigkeit der ausschließlich elektronischen Abgabe der Steueranmeldungen werden vom BMF nicht geteilt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die bundesweite Gesetzeslage weiter entwickelt.
Der Erlass O 2000 - 56/13 - St 11 der OFD Chemnitz vom 4. Juli 2005 besagt allerdings wieder, dass die Abgabe der Anmeldungen auf herkömmlichen Wege als Härtefallantrag anzusehen sei, dem nicht förmlich zugestimmt werden müsse. Bei Steuerzahlern, die bisher keinen Härtefall-Antrag gestellt hätten und ihren steuerlichen Verpflichtungen uneingeschränkt auf herkömmlichen Wege nachkämen, sei von einer separaten Antragsbearbeitung und eventuellen Zwangsmassnahmen abzusehen.
Hierbei kann der Softwarehersteller des Steuerprogramms eine von zwei Kommunikationsmöglichkeiten wählen. Die beiden Möglichkeiten werden als ELSTER Phase 1 und ELSTER Phase 2 bezeichnet und unterscheiden sich hauptsächlich durch die verwendeten Kommunikationsprotokolle (z. B. TCP/IP, http, etc.) und die genutzten Datenformate (z. B. XML). Welche Methode der Softwarehersteller des Steuerprogramms verwendet liegt weitgehend in dessen Ermessen (Hinweis: Programme für Mac OS X und Linux nutzen regelmäßig ELSTER 2).
Nach Eingang der Daten in einer der beiden Clearingstellen werden die Daten innerhalb von Minuten an das jeweils zuständige Steuerrechenzentrum des verantwortlichen Landes weitergeleitet. In der Clearingstelle werden die Daten zuvor entschlüsselt, die Authentifizierung – falls genutzt – online gecheckt und die Steuerdaten vorgeprüft.
In den 16 Rechenzentren der Steuerverwaltungen der Bundesländer werden die Daten dann in die dort üblichen Datenformate umgewandelt und in die entsprechenden Datenbanken eingespeist. Die Sachbearbeiter in den zuständigen Finanzämtern können anschließend auf die eingegangenen Steuerdaten zugreifen.
Alternativ zu kommerziellen Steuerprogrammen gibt es auch die Freeware ElsterFormular direkt von der Steuerverwaltung. Seit Herbst 2005 kann als weitere Möglichkeit auch das ElsterOnline-Portal für Steueranmeldungen direkt über den Browser verwendet werden.
Allerdings war im Januar 2005 praktisch noch keine Software für andere Betriebssysteme als Microsoft Windows verfügbar, insbesondere nicht für Mac OS X und Linux. Dies sorgte für entsprechenden Unmut auf Seiten der Steuerpflichtigen, die den Finanzverwaltungen vorwarfen, den Besitz eines Computers mit Microsoft Windows-Betriebssystems anscheinend zu erzwingen. Im Laufe des Jahres 2005 sind dann nach einer teilweisen Lockerung der Lizenzbedingungen des Elster-Standards eine Vielzahl von alternativen Softwareprodukten für verschiedene Betriebssysteme entstanden, so dass an dieser Stelle nicht mehr von einem Zwang zu bestimmten Computersystemen gesprochen werden kann.
Elektronisch übermittelte Steuererklärungen werden in allen Bundesländern bevorzugt behandelt. Mit ELSTER ist es auch möglich, den Steuerbescheid vom Finanzamt elektronisch zurück zu erhalten.
Die Steuererklärungen wurden zwar nur zusammen mit der unterschriebenen Papierform akzeptiert, aber die Steueranmeldungen werden ohne weitere Prüfung akzeptiert. Die Finanzverwaltungen betonten in ihren Stellungnahmen, dass dies kein Problem sei, da die Steueranmeldung jederzeit geändert werden könne. Aber für die betroffenen Unternehmer, sofern mit automatisiertem Lastschrifteneinzug, stellte dies ein gravierendes Sicherheitsproblem dar.
Im Frühjahr 2005 reagierten die Finanzverwaltungen auf diesen Vorwurf und vergeben jetzt X.509-Zertifikate an jeden Steuerpflichtigen. Dadurch kann eine Steueranmeldung mit einer eindeutigen elektronischen Signatur authentifiziert werden. Seit 28. September 2005 läuft das Projekt im Pilotbetrieb, seit 1. Januar 2006 steht es im Produktbetrieb in allen Bundesländern allgemein zur Verfügung. ELSTER bietet hier drei verschiedene Varianten der Authentifizierung. Mit ElsterBASIS bekommen die Anwender ein kostenloses Softwarezertifikat (als Datei auf dem Rechner), ElsterSPEZIAL stellt ebenfalls ein kostenloses Zertifikat zur Verfügung, der Anwender muss sich allerdings einen sog. SignaturStick kaufen. Mit ElsterPLUS kann eine marktübliche Signaturkarte zur Authentifizierung verwendet werden. Mit diesen Zertifikaten kann sich jeder Anwender eindeutig gegenüber der Steuerverwaltung authentifizieren. Die Verwendung der Zertifikate ist freiwillig und kann sowohl im ElsterOnline-Portal als auch in allen Steuer- und Finanzbuchhaltungsprogrammen genutzt werden, die diese Technik bereits unterstützen. Bei Abgabe einer Steuervor-/anmeldung mit Authentifizierung wird dies im betroffenen Steuerkonto vermerkt. Wird anschließend eine Steuervor/-anmeldung ohne Authentifizierung zur gleichen Steuerart und Steuernummer elektronisch eingereicht, führt dies zu einem Hinweis beim Sachbearbeiter im Finanzamt (Prinzip "Einmal Authentifizierung, immer Authentifizierung"). Dies gilt aber nur für alle Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. (Jahreserklärungen können später auch wieder ohne Authentifizierung mit Kurzerklärung (dann aber wieder händisch unterschrieben) abgegeben werden; dafür wird kein Merkmal hinterlegt). Damit wird erreicht, dass zwar kein Bürger gezwungen wird eine Authentifizierung zu verwenden (d. h. weiterhin auch unauthentifizierte Steueranmeldungen bzw. Steuererklärungen akzeptiert werden), der Einzelne sich aber freiwillig durch Verwendung einer Authentifizierung zuverlässig davor schützen kann, dass ein Fremder unter seiner Steuernummer missbräuchlich Steuervor/-anmeldungen (ohne Authentifizierung) abgibt.
Mit dem Zertifikat darf ein authentifizierter Steuerpflichtiger auch Steuererklärungen für den Ehegatten - bei Zusammenveranlagung - und für andere Dritte (Verwandte / Mandanten) abgeben. In diesem Fall macht das Zertifikat die eigenhändige Unterschrift gem. § 150 Abgabenordnung(AO) überflüssig. Da nach § 87 a AO die elektronische Steuerdatenübermittlung Ende 2005 ausgelaufen ist und die neue StDÜV noch nicht in Kraft getreten ist, fehlt derzeit eine rechtliche Grundlage. Derartige Erklärungen werden aber von allen Bundesländer bzw. deren Steuerverwaltungen derzeit akzeptiert, obwohl die notwendige Gesetzesergänzung noch nicht ergangen ist.
Statt der Verwendung dieser API können die Hersteller auch eine Spezifikation benutzen, um die Kommunikation mit dem ELSTER-Server selbst zu implementieren. Die Verwendung dieser Spezifikationen ist seit Dezember 2004 auch für Freie Software (Open Source) zulässig. In der Zeit davor war die Schnittstellenbeschreibung nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung (NDA) einzusehen. Aber seit diesem Kurswechsel ist sie für jeden zugänglich, der sich im ELSTER-Herstellerforum anmeldet. Das Programm Taxbird ist der erste und bisher einzige freie ELSTER-Client.
| 1996 | Die Referatsleiter Automation (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beauftragen eine interne Arbeitsgruppe, die Voraussetzungen für eine elektronische Steuererklärung zu untersuchen. |
| 1996 bis 1997 | Unter der Leitung der Arbeitsgruppe entwickelt die Oberfinanzdirektion München auf Basis einer windows-basierten Client/Server-Architektur ein modulares Softwarekonzept zur Datenübermittlung über eine zentrale Kommunikationsstelle. |
| Oktober 1997 | Auslieferung der ersten ELSTER-Clientsoftware an zwölf Anbieter von Steuererklärungsprogrammen, darunter die DATEV e. G., die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. und Steuersoft Saarlouis. |
| Januar 1999 | Offizielle Einführung von ELSTER als Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen. |
| Januar 2000 bis Juni 2001 | Kontinuierliche Erweiterung des Angebots um Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen sowie die Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags. |
| seit Anfang 2000 | Einführung individueller Dienste für Städte, Gemeinden, Landkreise, Kammern und Verbände zur elektronischen Übermittlung von Kfz-Zulassungsdaten, Sterbedaten, Mitteilungen nach § 45 des EStG, Haushaltskassendaten etc. an die Finanzverwaltung. |
| Anfang 2001 | Abrufmöglichkeit von elektronischen Steuerbescheiddaten und damit erstmalig die Gelegenheit eines automatisierten Bescheiddatenabgleichs. Einführung des kostenfreien Steuerprogramms ElsterFormular entwickelt von der Oberfinanzdirektion Erfurt. |
| Juli 2002 | Pilotbeginn der neuen plattformunabhängigen Architektur auf Basis moderner Java-Technologie in ausgewählten Bundesländern sowie Einführung der elektronischen Signatur, wodurch die eigenhändige Unterschrift und damit der aus rechtlichen Gründen erforderliche Ausdruck der Steuererklärung entfällt. |
| Mitte 2003 | Beginn der Planung einer standardisierten elektronischen Übermittlung aller gängigen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtend einzureichenden Belege. |
| Januar 2004 | Bundesweiter Pilotbeginn der vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF), Düsseldorf realisierten elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen. Die Pilotierung erfolgt mit Partnern aus der freien Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. |
| Januar 2004 | Als Alternative zur elektronischen Übermittlung: Pilotversuch der Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen für einen gesonderten Ausdruck der Steuererklärungsdaten als Barcode (mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen). |
| Januar 2004 | Beginn der Planung eines integrierten, personalisierten Webportals, über das die Steuerbürger und Steuerberater nach einmaliger Registrierung sämtliche Vorgänge gegenüber der Finanzverwaltung online durchführen können. |
| März 2004 | Pilotbeginn der elektronischen Steuerkontoabfrage für Steuerbürger und Steuerberater in Hessen, realisiert von der Oberfinanzdirektion Frankfurt. |
| März 2004 | Implementierung einer länderübergreifenden Online-Datenabfrage für die Ermittlung risikobehafteter Fälle zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. |
| Januar 2005 | Zwangsverpflichtung zur Nutzung von ELSTER für Lohn- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen ohne genügende Authentifizierung. |
| März 2005 | Die Zwangsverpflichtung wird teilweise durchlöchert, da sie eine unbillige Härte darstelle (Beschluss FG Hamburg v. 10. März 2005 - II 51/05). |
| April 2005 | Das BMF lenkt ein und erlaubt zumindest für alle Zeiträume bis 31. Mai 2005 die papiergebundene Übermittlung. |
| September 2005 | Offizielle Eröffnung des ElsterOnline-Portals. |
| 16. Januar 2006 | "ElsterFormular 2005/2006" wird veröffentlicht |
| Datenübermittlungen | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | Dezember 2005 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 27.000 | 140.000 | 320.000 | 550.000 | 1.100.000 | 1.810.000 | 3.390.000 |
| Umsatzsteuer-Voranmeldungen | 260.000 | 2.450.000 | 3.100.000 | 4.370.000 | 5.680.000 | 24.840.000 | |
| Lohnsteueranmeldungen | 310.000 | 3.160.000 | 4.030.000 | 5.700.000 | 6.530.000 | 13.900.000 | |
| Lohnsteuerbescheinigungen | 6.250.000 | 45.100.000 |