Die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz (EKsOL) war eine Gliedkirche (Landeskirche) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen war sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Görlitz, Schlaurother Str. 11.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 fusionierte sie mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Seither ist Görlitz Sitz des (vierten) Sprengels dieser neuen Landeskirche. Innerhalb dieses Sprengels gehören die Kirchengemeinden der Stadt Görlitz zum gleichnamigen Kirchenkreis.
Die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz hatte zuletzt ca. 70.000 Gemeindeglieder in 72 Kirchengemeinden.
Das Gebiet der "Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz" umfasste den westlich der Neiße gelegenen Teil der ehemals preußischen Provinz Schlesien, heute den östlichen Teil des Bundeslandes Sachsen. Einige Gemeindeglieder der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz wohnten auch im Bundesland Brandenburg.
Hauptgotteshaus (Bischofskirche) der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz war die Kirche St. Peter und Paul in Görlitz.
Die Geschichte der Landeskirche ist vor allem auch mit der Geschichte des Königreichs Preußen verbunden.
Bereits ab 1531 - lange bevor Schlesien an Preußen kam - wurde die Reformation eingeführt. Doch erhielten die Gemeinden erst 1742 eine Kirchenordnung (Evangelisch-lutherische Inspektions- und Presbytherialordnung) und 1748 eine Visitationsordnung. Nach dem Wiener Kongress bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstand die Provinz Schlesien und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium, in Breslau.
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Als Reaktion auf die von König Wilhelm III. eingeführte Union richteten sich lutherische Pfarrer und Gemeinden, aus denen nach längerer Verfolgungszeit die 1841 die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen (Altlutheraner)entstand.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".
Nach dem 1. Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinzen Ost- und Westpreußen (künftig von Polen verwaltet) sowie die Verkleinerung der Provinzen Brandenburg und Schlesien, deren östliche Teile ebenso unter polnische Verwaltung kamen.
Noch 1945 wurde unter Präses bzw. Bischof Hornig die kirchliche Tradition der Schlesischen Provinzialkirche weitergeführt. 1946 tagte im polnischen Schweidnitz die Synode der Restkirche (Schlesien). Doch schon im Advent 1946 musste das Provinz-Konsistorium Breslau verlassen und nach Görlitz umsiedeln. Die östlich der Neiße gelegenen Gemeinden Schlesiens wurde in die Evangelische Kirche Augsburger Konfession in Polen eingegliedert.
Das westlich der Neiße gelegene bei Deutschland verbliebene Gebiet der schlesischen Provinzialkirche wurden zunächst von der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter dem Namen "Evangelische Kirche von Schlesien" eine selbständige Landeskirche, die später der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat.
Die geistliche Leitung oblag bereits seit 1918 den Generalsuperintendenten und später den Bischöfen. Am 14. November 1951 wurde eine Verfassung verabschiedet. 1954 gründete sie zusammen mit den fünf anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
1968 musste die Kirche ihren Namen in "Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets" ändern, weil die damalige Regierung der DDR mit dem Namen "Schlesien" zu sehr an die Hitler-Vergangenheit erinnert wurde. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte die Landeskirche 1992 jedoch wieder umbenannt werden. Dabei erhielt sie ihre heutige Bezeichnung "Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz".
An der Spitze der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz stand der Bischof (bis 1935 "Generalsuperintendent"), der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt. Der Bischof war Vorsitzender der Kirchenleitung, der außerdem zwei leitende Oberkonsistorialräte (ein Theologe und ein Jurist) sowie der Präses der Synode angehörten.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Sie hatten nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Kirchenleitung der Provinzialkirche inne.
In der schlesischen Provinzialkirche erhielten die Generalsuperintendenten 1935 den Titel Bischof.
Als "Parlament" hatte die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder, die Synodale, wurden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen gewählt. Die Aufgabe der Synode war ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode war der Präses.
Präsides der Synode:
Das Konsistorium führte die laufenden Geschäfte, es war für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führte im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger.
Der Bischof hatte seinen Amtssitz in Görlitz. Er war Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche), der außerdem zwei leitende Oberkonsistorialräte (ein Theologe und ein Jurist) sowie der Präses der Synode angehörten.
In der Verwaltungshierarchie war die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis standen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem "Gemeindekirchenrat". Mehrere Kirchengemeinden bildeten zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent stand. Die Kirchenkreise waren ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und hatten als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden und einen Kreiskirchenrat.
Die Kirchenkreise bildeten zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gab es in der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz nicht.
Früher umfasste die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz insgesamt 6 Kirchenkreise:
Im Zuge einer Strukturveränderung wurde die Zahl der Kirchenkreise auf vier reduziert, die in die neue Landeskirche überführt wurden:
Die Kirchenkreise waren in 72 Kirchengemeinden unterteilt.
Während der Verhandlungen über eine Fusion mit der EKIB wurde von der Gemeindebasis auch ein Zusammenschluss mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (EVLKS) vorgeschlagen. Diese Fusion war jedoch aus formalen Gründen nicht möglich, da die EKsOl eine unierte Kirche war, während es sich bei der EVLKS um eine lutherische Kirche handelt.
Die Vereinigung mit der ebenfalls unierten EKIB scheiterte im ersten Anlauf, weil die Fusion auf der Provinzialsynode im September 2003 nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit erhielt. Auf der folgenden Synode im November 2003 setzten sich die Fusionsbefürworter soweit durch, dass die Görlitzer Synodalen in der dritten Abstimmung für einen Zusammenschluss stimmten.
Nach der Fusion mit der EKiB bildete das bisherige Gebiet der EKsOl einen Sprengel innerhalb der neu gegründeten Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Sitz der vierten Generalsuperintendentur innerhalb der neuen Kirche wurde Görlitz. Um die frühere Eigenständigkeit der EKsOl zu würdigen, ist der Görlitzer Generalsuperintendent als einziger in der EKBO berechtigt, den Titel "Regionalbischof" zu tragen.
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"Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz".
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