EIBV ist die Abkürzung für die „Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur - EIBV“ vom 3. Juni 2005 (BGBl. I S. 1566), die am 1. August 2005 in Kraft getreten ist.
Siehe auch: