Die Unterteilung der Musik in E-, U- und F-Musik ist umstritten, da sie
- ausschließlich im deutschsprachigen Raum üblich ist,
- eine wertende Konnotation einbringt ("E-Musik ist kulturell wertvoll, U-Musik dagegen nicht.")
- und sich für die systematische Klassifikation von Musik als wenig praxistauglich erwiesen hat.
E-Musik
E-Musik ist eine Abkürzung für die so genannte „ernste“
Kunstmusik, die „ernst zu nehmende“ oder „kulturell wertvolle“ Musik, darunter die
Autonome Musik als „reinste“ Form der E-Musik. Fälschlicherweise wird E-Musik umgangssprachlich häufig mit
klassischer Musik gleichgesetzt, obwohl auch Anspruchsvolles aus den Bereichen
Pop,
Chanson,
Elektronische Musik,
Jazz,
Welt- und
Filmmusik aber auch
Experimentalmusik dazu gehören müsste.
U-Musik
U-Musik für „Unterhaltungsmusik“ fasst populäre und kommerzielle Musikrichtungen (
populäre Musik) zusammen, z. B.
Pop- und
Rockmusik,
Schlager und
Volkstümlicher Schlager, teilweise auch
Jazz,
Volksmusik u. a.). Diese Musikrichtungen hatten ursprünglich nicht den
ernstzunehmenden Anspruch, „Kunst“ im Sinne der klassischen Musik zu sein. Prof. Albrecht Riethmüller, Musikwissenschaftler an der Freien Universität Berlin, hällt die Aufteilung zwischen E- und U-Musik für obsolet, da sowohl die eine Gattung unterhaltend sein kann, als auch die andere ernstzunehmend. Er plädiert für die von Kurt Weill vorgeschlagene Einteilung zwischen gute und schlechte Musik.
F-Musik
F-Musik ist eine Abkürzung für die auch „
Gebrauchsmusik“ genannte „funktionale“ oder „funktionelle“, an bestimmte Zwecke gebundene Musik, etwa
Filmmusik, Musik in Kaufhäusern und Aufzügen (
Muzak) sowie zum Teil auch
Kirchenmusik. Insgesamt ist der Begriff weniger gebräuchlich, und F-Musik wird gelegentlich auch als Teil der U-Musik, im Falle der
Filmmusik aber mittlerweile auch der E-Musik begriffen.
Klassifikationsprobleme
Die Grenzen zwischen E- und U-Musik sind fließend und zudem nur im zeitlichen Kontext vertretbar; während beispielsweise
Operetten oder auch die
Musikrevuen der
Gershwin-Brüder zu Beginn des
20. Jahrhunderts typische Vertreter der U-Musik waren, werden sie heute eher der E-Musik zugerechnet – besonders, wenn sie von „E-Musikern“ nach den ästhetischen Normen der E-Musik aufgeführt werden. Ob eine Unterscheidung von U-Musik und E-Musik wirklich möglich ist und ob damit Werturteile verbunden sind, ist Thema der
Musikästhetik und wird in den Interessenverbänden kontrovers diskutiert – auch deshalb, weil diese Einteilungen mit ökonomischen Interessen verbunden sind.
Eine wirtschaftliche Bedeutung hatte die Unterscheidung zwischen E-Musik und U-Musik seit Anfang des 20. Jahrhunderts aufgrund der grundsätzlich höheren Vergütung von E-Musik im Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA). Diese Praxis wurde aber vom Aufsichtsrat der GEMA im Jahr 2003 aufgegeben, nachdem alle sechs Sitze durch Wahl an U-Musiker gingen.
Siehe auch
Musikglossar | Gebrauchsmusik | Unterhaltungsmusik
Lichte muziek