Als Durchgangsverkehr bezeichnet man den bei Verkehrsuntersuchungen ermittelter Teil des Verkehrs, der in der betrachteten Verkehrszelle (Ortslage oder Stadtteil, aber auch Staat), weder beginnt noch endet, sondern durch die Zelle hindurchfährt.
Diese Verkehr soll möglichst auf leistungsfähigen Trassen gebündelt und vom Ziel- und Quellverkehr, sowie von Aufenthaltsfunktionen getrennt werden. Oft ist der Durchgangsverkehr wesentlich geringer, als von den betroffenen Anwohnern vermutet, das heißt, eine Umgehungsstraße entlastet die Verkehrszelle nur um 30 bis 40 Prozent. Der restliche Verkehr der Zelle ist Quellverkehr, Zielverkehr und Binnenverkehr.
Siehe auch : Architektur und Bauwesen/Themenliste Straßenbau
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"Durchgangsverkehr".
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