article

Dumping (von englisch to dump, abladen) bezeichnet den Verkauf von Waren im Ausland unter Herstellungskosten bzw. unter dem auf dem Heimatmarkt des Exporteurs geltenden Preis.

Allgemeiner bietet ein Teilnehmer eines Marktes ein Gut unter Einstandspreis (Selbstkostenpreis) an, um die Anteile der Konkurrenz am Markt zu verringern oder sie sogar ganz vom Markt zu verdrängen und damit selbst den höchsten Marktanteil zu erzielen. Jener nimmt den kurzfristigen wirtschaftlichen Verlust in diesem Fall in Kauf, um dadurch positive Folgeeffekte zu erzielen, z. B. den Preis als einziger Anbieter (Monopolist) kontrollieren bzw. durchdringen zu können. Man spricht dann auch vom Dumping- oder Penetrationspreis. Dumping führt in jedem Fall zu einer kurzfristigen Verbilligung der gedumpten Waren und damit zu einer Förderung des betroffenen Verbraucherkreises zu Lasten desjenigen, der das Dumping vornimmt. Ob die bezweckte mittel- oder langfristige Durchsetzung der Eigeninteressen des das Dumping Finanzierenden erfolgreich ist, hängt von vielen Faktoren ab, u. a. von der Marktentwicklung, der Marktflexibilität und dem Verbraucherverhalten. Je entwickelter und flexibler ein Markt organisiert ist und je grösser die Chancen für den Markteintritt neuer, nicht-monopolistischer Anbieter sind, desto geringer ist die Chance, dass Dumping langfristig die bezweckte schädliche Wirkung entfalten kann.

Von staatlichem Dumping spricht man, wenn dies durch eine staatliche Exportförderung ermöglicht wird. Privatwirtschaftliches Dumping entspringt einer Unternehmensstrategie. Dumping ist nur möglich, wenn ein Re-Import der Waren in das Ursprungsland nicht möglich ist. Dumping ist nach den Regeln der WTO verboten. Da die tatsächlichen Kostenstrukturen eines Anbieters für eine aussenstehende Behörde nicht zugänglich sind, wird aus praktischen Gründen (beispielsweise in der Rechtsauffassung der WTO) Dumping bereits dann angenommen, wenn der beobachtete Preis eines exportierten Gutes im Exportland niedriger ist als der Preis im Produktionsland. Ein durch Dumping nachweisbar geschädigtes Land ist berechtigt, Antidumpingzölle zu erheben.

Im übertragenen Sinne wird teils auch von Sozialdumping gesprochen, wenn niedrigere Sozialstandards es ermöglichen, Waren und Dienstleistungen in einem Drittland kostengünstig anzubieten. Dies entspricht aber offensichtlich nicht der obigen Definition von Dumping und ist daher eine Übertragung des negativ wertbesetzten Begriffes in einen anderen Kontext. Gleiches gilt beim Steuerdumping. Hier setzen einzelne Gebiete eines Wirtschaftsraums ihre Steuersätze für Unternehmen oder Privatpersonen sehr tief an oder verzichten (vorübergehend) ganz auf eine Besteuerung, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Echtes Sozialdumping liegt vor, wenn soziale Standards partiell außer Acht gelassen werden, z. B. im Falle von Schwarzarbeit außerhalb der Arbeitszeit durch sozialversicherte Vollzeitbeschäftigte. Der günstige Endpreis kann nur deswegen angeboten werden, weil der Leistungserbringer die Kosten seiner gewünschten sozialen Absicherung nicht auch auf die Schwarzarbeit umlegt. Nach neoliberaler Auffassung liegt hingegen kein Dumping vor, wenn Arbeitnehmer zu den Sozialstandards des Heimatlandes im Zielland arbeiten, da nach ihrer Meinung dieses Arbeitsangebot zu den Konditionen des Heimat/Ursprungslandes und der Verzicht auf soziale Absicherung frei gewählt sind. Gemäßigt neoklassische Positionen halten diesbezüglich jedoch fest, dass dem entsendeten Arbeitnehmer keine echte Wahlmöglichkeit von Seiten seines Arbeitgebers geboten wird und die Entsendung in ein Land auf eine Entlohnung unterhalb der Produktivität ausgerichtet ist, die dann zumindest eine Quersubventionierung des Arbeitgebers/der Kapitalseite oder - theoretisch - der im Heimatland verbliebenen Kräfte (deren Produktivität durch die Abwanderung der anderen per definitionem steigt) bewirkt.

Häufig wird der Dumping-Vorwurf auch unberechtigterweise erhoben, um handelspolitische Maßnahmen zu rechtfertigen oder ausländische Anbieter zur freiwilligen Selbstbeschränkung zu zwingen, so zum Beispiel beim Byrd Amendment.

Auch wird Dumping häufig angenommen, selbst wenn geringere Preise aufgrund komparativer Kostenvorteile durchaus sinnvoll sind.

Ebenfalls im übertragenen Sinne spricht man auch von Lohndumping, wenn Niedriglöhne gezahlt werden, insbesondere wenn diese unter der Höhe des Existenzminimums oder Sozialhilfesatzes liegen.

Geschichte


Der Ökonom Gottfried Haberler befasste sich ausgiebig mit Dumping.

Weblinks


Siehe auch


Zoll | Preispolitik

Dumping (pricing policy) | Dumping | Dumping | Dumping | Anti-dumpingrechten | Dumping | Dumping | Dumping | Демпинг | 傾銷

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Dumping".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld