Der Begriff Druckgerät wurde durch Druckgeräterichtlinie (Europäische Richtlinie 97/23/EG für das Inverkehrbringen von Druckgeräten) definiert, der als allgemeiner Begriff für unter Druck stehende Produkte eingeführt wurde. Der Begriff Druckgerät entstammt der Übersetzung der englischen Bezeichnung pressure equipment und wurde ausgewählt, da der Begriff noch nicht belegt war.
Gemäß dieser Richtlinie gelten nachstehende Produkte als Druckgerät:
und mit einem inneren Druck von mehr als 0,5 bar.
Wenn Druckgeräte als funktionelle Einheit mit den notwendigen Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion von einem Hersteller als funktionale Einheit in Verkehr gebracht werden, dann unterliegt diese Baugruppe der Druckgeräterichtlinie. Hierzu können z.B. gehören: Kälteanlagen, Dampfkesselanlagen, Flüssiggasbehälteranlagen etc. Unter den Begriff kann auch ein komplettes Kraftwerk fallen, wenn ein verantwortlicher Hersteller die Anlage schlüsselfertig errichtet.
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