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Der Begriff Druckgerät wurde durch Druckgeräterichtlinie (Europäische Richtlinie 97/23/EG für das Inverkehrbringen von Druckgeräten) definiert, der als allgemeiner Begriff für unter Druck stehende Produkte eingeführt wurde. Der Begriff Druckgerät entstammt der Übersetzung der englischen Bezeichnung pressure equipment und wurde ausgewählt, da der Begriff noch nicht belegt war.

Gemäß dieser Richtlinie gelten nachstehende Produkte als Druckgerät:

  • Behälter (unbefeuerte Druckbehälter)
  • Dampfkessel,
  • Rohrleitungen,
  • druckhaltende Ausrüstungsteile,
  • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion

und mit einem inneren Druck von mehr als 0,5 bar.

Behälter

Ein Behälter ist ein geschlossenes Bauteil, das zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut ist, einschließlich der direkt angebrachten Teile bis hin zur Vorrichtung für den Anschluss an andere Geräte. Ein Behälter kann mehrere Druckräume haben.

Rohrleitung

Zur Durchleitung von Fluiden bestimmte Leitungsbauteile, die für den Einbau in ein Drucksystem miteinander verbunden sind. Zu Rohrleitungen zählen insbesondere Rohre oder Rohrsysteme, Rohrformteile, Ausrüstungsteile, Ausdehnungsstücke, Schlauchleitungen oder gegebenenfalls andere druckhaltende Teile. Wärmetauscher aus Rohren zum Kühlen oder Erhitzen von Luft sind Rohrleitungen gleichgestellt.

Druckhaltende Ausrüstungsteile

Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen.

Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion

Einrichtungen, die zum Schutz des Druckgeräts bei einem Überschreiten der zulässigen Grenzen bestimmt sind. Diese Einrichtungen umfassen
  • Einrichtungen zur unmittelbaren Druckbegrenzung wie Sicherheitsventile, Berstscheibenabsicherungen, Knickstäbe, gesteuerte Sicherheits-einrichtungen (CSPRS) und
  • Begrenzungseinrichtungen, die entweder Korrekturvorrichtungen auslösen oder ein Abschalten oder Abschalten und Sperren bewirken wie Druck-, Temperatur- oder Fluidniveauschalter sowie mess- und regeltechnische Schutzeinrichtungen (SRMCR);

Baugruppe


Wenn Druckgeräte als funktionelle Einheit mit den notwendigen Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion von einem Hersteller als funktionale Einheit in Verkehr gebracht werden, dann unterliegt diese Baugruppe der Druckgeräterichtlinie. Hierzu können z.B. gehören: Kälteanlagen, Dampfkesselanlagen, Flüssiggasbehälteranlagen etc. Unter den Begriff kann auch ein komplettes Kraftwerk fallen, wenn ein verantwortlicher Hersteller die Anlage schlüsselfertig errichtet.

Weblinks


Gastechnik | Gerät

 

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