Eine Drohung ist die Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn zur Nachgiebigkeit zu veranlassen oder in Furcht zu versetzen.
Soziologisch gesehen ist sie eine negative soziale Sanktion.
Juristisch ist eine "Drohung" das in Aussicht Stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt.
Der Begriff der Drohung vereinfacht z.B. beim Schach oft stark die Berechnung des Variantenbaums, denn wenn die angedrohten Nachteile schwerwiegend sind, dann kommen nur noch Gegenzüge in Betracht, die die Drohung verhindern oder die ihrerseits noch schwerer wiegende Nachteile androhen.
Beim Brettspiel Go werden häufig sogenannte Ko-Drohungen benötigt. Das Ko ist dabei eine Situation, bei welcher das Schlagen und Zurückschlagen eines jeweils einzelnen Steines einen grossen Einfluss auf den Spielverlauf haben kann. Der Abtausch darf aber wegen des Verbots der Positionswiederholung nicht unmittelbar erfolgen, sondern ein anderer Zug muss dazwischengeschoben werden. Dieser Zug sollte eine Drohung enthalten, welche grösser ist als der Wert des Kos, um den Gegner zu einer Antwort zu zwingen. Der erste Spieler, welcher eine solche Drohung ignoriert, gewinnt das Ko.
Siehe auch: Imponierverhalten