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Drogensubstitution (auch: Drogenersatztherapie) ist die Behandlung von Opioidabhängigen mit legalen Ersatzdrogen (vgl. Drogensucht).

Im engeren Sinn versteht man unter dem Begriff nur die richtlinienkonformen Behandlungsprogramme für Opioidsüchtige. Außer diesen gibt es jedoch auch eine unbekannte Anzahl von illegalen Verordnungen von Ersatzdrogen an Süchtige unter Vorspiegelung anderer Diagnosen, wie chronische Schmerzen.

Schwer Abhängige sollen durch die Substitutionsprogramme gesundheitlich und sozial stabilisiert werden, damit die eigentliche Entwöhnung von der Drogensucht folgen kann. Die Ersatzsubstanzen werden ausschließlich oral (durch den Mund) eingenommen, und sie sind im Gegensatz zu illegalen Drogen frei von Verunreinigungen und exakt dosiert. Die typischen Komplikationen des intravenösen Drogengebrauchs, wie Abszesse, Sepsis (Blutvergiftung), Hepatitis (Leberentzündung), Nierenversagen, Überdosierungen usw. können so vermieden werden. Die Betroffenen werden außerdem zeitlich und finanziell entlastet, Prostitution und Beschaffungskriminalität können vermieden werden.

Gesetzliche Regelungen


Rechtsgrundlage für legale Substitutionen sind in Deutschland das Betäubungsmittelgesetz und die BtM-Verschreibungsverordnung. Dort werden detailliert die zulässigen Substanzen, Indikationen und Zeiträume festgelegt. Konkrete Durchführungsbestimmungen hat für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt (d. h. sie gelten nur für Kassenärzte bzw. Kassenpatienten und Sozialhilfeempfänger). Für alle Ärzte sind außerdem die Leitlinien der Bundesärztekammer zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger standesrechtlich verbindlich.

Beide Richt- bzw. Leitlinien sind inzwischen weitgehend gleichlautend. Sie fordern den Nachweis einer speziellen Qualifikation (Fachkunde suchtmedizinische Grundversorgung) der teilnehmenden Ärzte und begrenzen die Zahl der gleichzeitig in einer Praxis betreuten Süchtigen. Darüberhinaus legen sie fest, dass eine psychotherapeutische und soziale Behandlung unabdingbarer Bestandteil der Substitution ist, Wegen der Gefahr des unkontrollierten Beikonsums (Patient nimmt zusätzlich andere Drogen) sollen unangemeldet Blut- und Urinuntersuchungen vorgenommen werden.

Voraussetzungen


Der Zugang zu den Programmen ist inzwischen erleichtert worden. Es kommen nach den gültigen Richtlinien allerdings weiterhin nur Abhängige in Frage, die nicht drogenfrei behandelt werden können, d. h. Substitution soll die Ausnahme bleiben. Das gilt beispielsweise, wenn mehrere Entwöhnungsbehandlungen erfolglos waren, während einer Schwangerschaft, bei schweren Begleitkrankheiten, insbesondere bei Krebs, AIDS oder chronischer Hepatitis. Jede Substitution muss dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gemeldet und auch gegenüber der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung dokumentiert werden. Damit soll verhindert werden, dass Süchtige von mehreren Ärzten gleichzeitig Ersatzdrogen erhalten. Bei Minderjährigen und Personen, deren Sucht weniger als zwei Jahre besteht, wird die Behandlung von einer Kommission überprüft, zeitlich begrenzt und besonders strikt auf das Ziel der vollständigen Abstinenz verpflichtet. Personen, die vorwiegend von anderen Substanzen als Opiaten abhängig sind (etwa Alkohol oder Kokain), dürfen nicht im Rahmen dieser Programme substituiert werden.

Substanzen


Der am besten geeignete Ersatzstoff ist Methadon (L-Polamidon®), selten werden auch Buprenorphin (Subutex®) und Codein verwendet. Die Substanzen sollen nicht injizierbar sein und in der Regel unter Aufsicht eingenommen werden, um illegalen Handel auszuschließen. Nur spezielle galenische Zubereitungen, bei denen jeder Missbrauch ausgeschlossen ist, dürfen dem Betroffenen nach Hause mitgegeben werden (sog. take-home-Verordnung, z. B. Racemat-Methadon).

In Österreich wird außer obigen Substanzen auch noch retardiertes Morphin (für körperlich stark abhängige, die Methadon nicht vertragen oder wenn die Nebenwirkungen intolerabel sind) und selten Dihydrocodein angewendet.

Heroin ist in Deutschland nicht verkehrsfähig, d. h. es darf weder verkauft noch medizinisch eingesetzt werden. Weil immer wieder über schwerkranke Patienten berichtet wird, deren Heroinsucht mit Ersatzdrogen nicht kontrolliert werden kann, gibt es nach dem Muster anderer Staaten (Schweiz, Niederlande) unter Aufsicht der Bundesopiumstelle seit 2002 ein Modellprojekt „heroingestützte Behandlung“, an dem die Städte Karlsruhe, Bonn, Hannover, Köln, München und Frankfurt am Main teilnehmen. Ergebnisse werden Ende 2005 erwartet.

Stellenwert


Ende 2003 behandelten in Deutschland 2.700 Ärzte mit Substitutionsprogrammen. In 76 % der Behandlungen wurden Methadon oder Levomethadon eingesetzt, in 12 % Buprenorphin. Es werden etwa 60.000 Abhängige betreut. Kritiker bemängeln, dass noch immer weniger als die Hälfte der Teilnehmer auch psychosozial betreut oder therapiert werden.

Weblinks


siehe auch: Droge, Sucht, Drogensucht

Sucht

Opiate replacement therapy | Legemiddelassistert rehabilitering

 

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