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Drogenpolitik umfasst jenen Politikbereich, der sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit vorwiegend illegalen Drogen beschäftigt. Traditionell eine Domäne der Innenpolitik, ist mittlerweile die Gesundheits- und Sozialpolitik dabei, den Ansatz von reiner Repressionspolitik zu einer eher pathologischen Sichtweise zu verschieben.

Geschichte


Während die Notwendigkeit, den Umgang mit psychoaktiven Substanzen zu thematisieren, bereits seit biblischen Zeiten dokumentiert wurde, existiert eine eigenständige Drogenpolitik erst seit den späten 1960ern. Die Anfänge gehen international auf die 20er und 30er Jahre zurück, als viele bis dahin legale und als Medizin verkaufte Stoffe, teilweise pflanzlicher Natur, Kokain, Cannabis, teilweise halbsynthetisch hergestellte Substanzen wie Heroin international geächtet und verboten wurden (s. Holzer 2002).

Thematische Abgrenzung


Die Drogenpolitik wird in der Regel von zwei Ansätzen beherrscht, die sich - häufig unversöhnlich - gegenüberstehen. Die Kernfrage, ob und wie der Konsum von illegalen Drogen zu reglementieren ist, wird von diesen Ansätzen unterschiedlich beantwortet:

Zum einen existiert der "repressive" Ansatz, der Drogen, ihren Anbau, die Herstellung, den Vertrieb sowie Besitz und Konsum verbieten will. Normatives Ziel ist eine Gesellschaft, die frei von Drogen lebt. Global gesehen ist dies das herrschende Modell, es wird auch Prohibition genannt. Zum anderen der "progressive" Ansatz (oder auch "akzeptierende" Ansatz), der dazu auffordert, sich der Tatsache zu stellen, dass eine drogenfreie Welt illusorisch ist und die betroffenen Drogen trotz Repression konsumiert werden. Es gilt durch verschiedene Programme Schadensminimierung (Harm-Reduction) zu betreiben (z.B. durch Rauschkunde, Vermittlung von Drogenmündigkeit sowie Drug-Checking). In Zukunft, so dieser Ansatz, sollte der Konsum von Drogen in privatem Rahmen erlaubt sein, aber gleichzeitig Programme zur Prävention, zum Ausstieg aus der Sucht, aber auch Informationen, die einem verantwortungsvollem Umgang mit der jeweiligen Substanz erst ermöglicht, angeboten werden.

Ob der Schutz des Individuums besser durch den "repressiven" oder "progressiven" Ansatz geleistet wird, ist nicht nur in der Politik strittig. Die Wissenschaft ist bislang ebenfalls nicht in der Lage sich über die "richtige" Drogenpolitik zu einigen, wobei jedoch anzumerken ist, das bereits wiederholt von Regierungs- bzw. Gesundheitsbehördenseite (WHO) Studien über Gefährlichkeit von div. Drogen bzw. der Erfolgsbilanz des |Kriegs gegen Drogen in Auftrag gegeben worden waren, die Ergebnisse jedoch unter Verschluß gehalten wurden, da diese nicht die von Auftraggeberseite erwünschte Politik bestätigten. Es mehren sich im Allgemeinen die Stimmen, die darauf hinweisen, dass die Verfolgung von Drogenkonsumenten diesen und der gesamten Gesellschaft gegenüber kontraproduktiv ist.

Eine der Kernfragen, deren Beantwortung das Drogen(politik)problem einer Lösung näher bringen würde, ist: Sind die sogenannten Drogenprobleme das Resultat der staatlichen und gesellschaftlichen Repression auf die Konsumenten illegaler Drogen oder liegen die Ursachen für das Problem in dem Gebrauch von Drogen an sich begründet? Weithin unabhängig von wissenschaftlichen Erkenntnissen hat sich eine rechtliche Klassifizierung von Drogen in legal und illegal etabliert, die die die Konsumenten in "brave Bürger" und "gesetzeslose Verbrecher" unterteilt. Es ist eine bittere Ironie der Drogenpolitik, dass genau die (Anti-Drogen) Gesetze, die den Konsumenten vorgeblich vor Drogen schützen sollen, in erster Linie gegen ihn und seine persönliche Freiheit angewendet werden.

Drogenpolitische Aktivitäten verteilen sich traditionell über das komplette Spektrum der durch Ressortdefinitionen abgegrenzten Politikfelder:

Innenpolitik

  • Durchsetzung der durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bestehenden Verbote
  • Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen Vertriebsstrukturen
Rechtsstaatlich problematisch, wenn nicht sogar paradox, sind jene Teile des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) als Teil des Strafrechts, nach denen der einzige Geschädigte der Angeklagte bzw. Verurteilte selbst ist (u.a. Erwerb/Besitz zum Eigengebrauch).

Gesundheitspolitik

  • Planung und Durchführung von Modellversuchen zur Reintegration von Drogenkonsumenten

siehe auch: Legalisierung von Drogen, Drogenkonsumraum, Drogentod

Literatur


  • Günther Amendt: No Drugs No Future. Drogen im Zeitalter der Globalisierung. Europa Verlag, Hamburg 2003, ISBN 3-203-750-1
  • Günther Amendt: Sucht, Profit, Sucht. Politische Ökonomie des Drogenhandels, März, Frankfurt am Main, 1972, ISBN 3-87319-114-8
  • Tilman Holzer: Globalisierte Drogenpolitik. Die protestantische Ethik und die Geschichte des Drogenverbotes, VWB, Berlin, 2002.167 Seiten, ISBN 3-86135-245-1
  • Frank Nolte, Stephan Quensel, Anja Schultze : Wider besseres Wissen. Die Scheinheiligkeit der Drogenpolitik. Ed. Temmen, Bremen 1996 ISBN 3-86108-295-0
  • Jürgen Neumeyer, Gudrun Schaich-Walch (Herausgeber): Zwischen Legalisierung und Normalisierung. Ausstiegsszenarien aus der repressiven Drogenpolitik. Schüren Presse, Marburg, ISBN 3-89472-249-5
  • Jürgen Neumeyer: Drogenpolitik im Straßenverkehr Vwb 2000 ISBN 3-86135-085-8
  • Bettina Schmidt, Klaus Hurrelmann: Präventive Sucht- und Drogenpolitik, Leske + Budrich Verlag, 2000, ISBN 3-8100-2636-0
  • Lorenz Böllinger, Heino Stöver : Drogenpraxis, Drogenrecht, Drogenpolitik : Handbuch für Drogenberater, Eltern, Drogenbenutzer, Ärzte, Juristen, Fachhochschulverlag, Frankfurt a. M., ISBN 3-16-146412-5
  • Drogenhilfe und Drogenpolitik, Lambertus-Verlag, 2002, ISBN 3-7841-1398-2
  • Karl-Hans Hartwig, Ingo Pies: Rationale Drogenpolitik in der Demokratie. Mohr Siebeck, 2000
  • Jens Kalke: Innovative Landtage. Eine empirische Untersuchung am Beispiel der Drogenpolitik, 2001, ISBN 3-531-13615-1

Weblinks


Droge | Gesundheitspolitik | Rechtspolitik

 

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