Als Dreyfus-Affäre wurde der Fall des aus dem Elsass stammenden jüdischen Artilleriehauptmanns im französischen Generalstab Alfred Dreyfus bekannt, der in der III. Französischen Republik Ende des 19. Jahrhunderts wegen angeblicher Spionage zu Verbannung und Haft verurteilt wurde. Die heftigen kontroversen Debatten hatten weitreichende Auswirkungen auf die französische Gesellschaft.
Im Generalstab verdächtigte man bald - eher auf Grund des dort weit verbreiteten Antisemitismus denn mittels Beweisen - Dreyfus als Spion und beschuldigte ihn des Landesverrates. Am 15. Oktober wurde er verhaftet. Er wurde in Paris vor ein Militärgericht gestellt. Da es aus Sicht des Generalstabes kaum möglich war, das eigentliche Beweisstück zu veröffentlichen, ohne Deutschland gegenüber selbst Spionage zugeben zu müssen, wurden bereits in diesem nichtöffentlichen Verfahren gefälschte Beweise verwandt und Beweisstücke von der Anklage lediglich den Richtern gezeigt, nicht jedoch ausgehändigt und auch nicht der Verteidigung zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden sowohl Richter als auch Öffentlichkeit und Verteidigung über die Herkunft des, im Detail unbekannten, Beweisstückes im Dunkeln gelassen. Alles in allem handelte es sich um ein Verfahren, in dem für Dreyfus und seine Anwälte nur ein Freispruch möglich erschien: Die Anklage konnte kein Motiv nachweisen. Ein vom angesehenen französischen Kriminalisten Alphonse Bertillon erstelltes Schriftgutachten fiel negativ aus. So konnte das Beweisstück nur dadurch Dreyfus zugeschrieben werden, dass er angeblich seine eigene Handschrift imitiert hätte. Dadurch seien die Unterschiede zu erklären.
Obwohl keine Beweise vorlagen, stand für den Großteil der Öffentlichkeit Alfred Dreyfus als Schuldiger fest: Bereits die ersten Zeitungen, die in Frankreich über den Fall berichteten, betonten die jüdische Herkunft Dreyfus' und bedienten so weit verbreitete antisemitische Ressentiments. Hinzu kamen Aussagen des Kriegsministers General Auguste Mercier und anderer führender Militärs, die öffentlich Dreyfus als schuldig deklarierten. Im Oktober 1894 verkündete Mercier in der Zeitung Le Figaro: "Die Schuld ist absolut erwiesen." Zwar widerrief Mercier auf Drängen des Ministerpräsidenten Dupuy diese Stellungnahme, was diese Aussagen jedoch für viele lediglich noch glaubwürdiger machte.
Am Ende des Verfahrens und trotz teilweise starker Zweifel an seiner Schuld wurde Dreyfus am 22. Dezember 1894 zu lebenslanger Verbannung auf die Teufelsinsel (bei Cayenne, Französisch-Guayana) verurteilt.
Die öffentliche Reaktion auf das Urteil war überwiegend gegen Dreyfus gerichtet: Seine Schuld schien erwiesen. Von den offensichtlichen Mängeln des Verfahrens hatten die wenigsten Kenntnis erhalten und selbst Dreyfus und seine Verteidiger glaubten zwar an einen Justizirrtum, jedoch nicht an die zielgerichtete Verurteilung wegen der jüdischen Herkunft.
Am 5. Januar 1895 wurde Dreyfus öffentlich im Hof der École Militaire degradiert und traf am 21. Januar auf der Teufelsinsel ein, wo er für die Dauer seines Aufenthaltes in Einzelhaft gehalten wurde.
Matthieu Dreyfus beschuldigte im November 1897 öffentlich Esterhazy, der eigentlich Schuldige zu sein, woraufhin Oberst Picquart versetzt und, als Informationen seiner Ermittlungen an die Dreyfus-Anhänger gingen, selbst angeklagt wurde. Allerdings konnte sich der Generalstab eines Prozesses gegen Esterhazy nicht mehr erwehren, da der öffentliche Druck nach den Enthüllungen stark zunahm. Esterhazy wurde im Prozess am 11. Januar 1898 freigesprochen.
Es entwickelte sich in der Öffentlichkeit eine lebhafte Diskussion über die Schuld oder Unschuld von Dreyfus. Für schuldig hielten ihn vor allem Konservative, zahlreiche Katholiken und Angehörige der Armee. Auf der anderen Seite standen die Republikaner und die Sozialisten. Am 13. Januar 1898, zwei Tage nach dem Freispruch, veröffentlichte der renommierte Schriftsteller Émile Zola in Georges Clemenceaus Literaturzeitung L'Aurore seinen offenen Brief J'accuse (Ich klage an) an den französischen Präsidenten Félix Faure.
Dies und der Umstand, dass sich ein neues Dreyfus belastendes Dokument als Fälschung erwies, bewog den Kassationsgerichtshof dazu, das Urteil zu verwerfen. Bei der erneuten Verhandlung befanden die Richter Dreyfus am 9. September 1899 erneut für schuldig. Allerdings billigte ihm das Gericht mildernde Umstände zu und reduzierte das Strafmaß auf 10 Jahre. Um die Unruhe in der Öffentlichkeit zu beenden, begnadigte ihn der Präsident Frankreichs, Emile Loubet, umgehend. Dreyfus wurde zum Major befördert und trat wieder in die Armee ein. Rehabilitiert wurde er erst am 11. Juli 1906, als der Kassationsgerichtshof auch das zweite Urteil aufhob.
Der Protest gegen das Dreyfus-Urteil mündete 1898 in die Gründung der Französischen Liga zur Verteidigung der Menschen- und Bürgerrechte (frz. Ligue française pour la défense des droits de l'Homme et du citoyen).
Die Folgen der Affäre für die gesellschaftliche Ordnung in Frankreich waren außergewöhnlich. In den Augen vieler hatte sich die Katholische Kirche durch ihren Antijudaismus und ihre vielerorts überkommene, reaktionäre und rigide Moralordnung endgültig bloßgestellt, so dass das Schulwesen radikal säkularisiert wurde, um ihren Einfluss auf die künftigen Generationen zu minimieren.
Die in den Wahlen von 1902 siegreichen Linken veranlassten die Schließung von etwa 2500 kirchlich geführten Schulen, nachdem schon im Jahr zuvor durch ein neues Vereinsgesetz auch Ordensgemeinschaften die - mit strengen Auflagen verbundene - Anerkennung als Verein beantragen mussten. Ordensmitglieder durften nicht mehr als Lehrer arbeiten, Kruzifixe und religiöse Symbole wurden aus den Gerichtssälen entfernt. Aus Gründen der Neutralität wurden auch die anderen Konfessionen in diese Regelungen mit eingeschlossen, auch wenn sich deren Haltung von der des katholischen Klerus deutlich abgrenzte. Mit dem Séparation des Églises et de l'État en 1905 vom 9. Dezember 1905 kündigte die französische Regierung schließlich auch das Konkordat von 1802 mit dem Vatikan einseitig auf.
Die "Lois Combes" von 1905 nach dem Sieg der Linken von 1902 führten zur heute noch vollständigen Säkularisierung, d. h. Trennung von Kirche und Staat: Es gibt also keine staatliche Finanzierung der Kirche, alle Kirchenbauten gehören seitdem dem Staat, und der Religionsunterricht an Schulen ist freiwillig. Der Streit an französischen Schulen ist auch vor diesem Hintergrund zu sehen. Seit 2005 ist dort jede Art von religiös geprägter Kleidung oder anderen deutlichen Zeichen verboten.
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