Als eine mögliche Form der Herrschaft ist die Doppelherrschaft („Dyarchie“) gar nicht so selten; sie liegt vor, wenn eine Institution bzw. Organisation zwei gleich berechtigte Führungspersönlichkeiten hat. Die Doppelherrschaft ist die Verflechtung zweier miteinander verbundener, voneinander abhängiger, aber auch widerstreitender Gewalten.
Barotseland in Sambia hatte traditionell einen weiblichen und einen männlichen Stammesmonarchen an der Spitze.
Auch eine Doppelspitze von Republiken kommt vor: Zwei Schofeten im antiken Karthago, zwei Konsuln im antiken Römischen Reich, zwei Capitani Reggenti im heutigen San Marino.
Sieht man die (eheliche) Kernfamilie unter Herrschaftsaspekten, so sind nach deutschem Familienrecht Vater und Mutter gleich berechtigt, etwa zur Erziehung ihrer Kinder.
Diarchy | 二頭政治 | Diarchie | Двоевластие | Diarki
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