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Als eine mögliche Form der Herrschaft ist die Doppelherrschaft („Dyarchie“) gar nicht so selten; sie liegt vor, wenn eine Institution bzw. Organisation zwei gleich berechtigte Führungspersönlichkeiten hat. Die Doppelherrschaft ist die Verflechtung zweier miteinander verbundener, voneinander abhängiger, aber auch widerstreitender Gewalten.

Staatsrechtliche Doppelherrschaften


Beispiele sind hier das Doppelkönigtum der vereinigten Römer und Sabiner, ebenso das je erbliche Doppelkönigtum zweier Königshäuser in Sparta. Auch die Gegenwart (2004) weist ein Beispiel auf: Das Fürstentum Andorra, eine parlamentarische Monarchie, hat zwei Wahlmonarchen an der Spitze, nämlich (1) den Präsidenten eines anderen Staates (Frankreichs als Rechtsnachfolger der Grafen von Foix), gewählt vom französischen Volk, und (2) den spanischen Bischof von Urgell, gewählt vom Papst.

Barotseland in Sambia hatte traditionell einen weiblichen und einen männlichen Stammesmonarchen an der Spitze.

Auch eine Doppelspitze von Republiken kommt vor: Zwei Schofeten im antiken Karthago, zwei Konsuln im antiken Römischen Reich, zwei Capitani Reggenti im heutigen San Marino.

Privatrechtliche Doppelherrschaften


Im deutschen Wirtschaftsleben sind zwei gleichberechtigte Vorstandsmitglieder nicht unüblich, besonders häufig in der Offenen Handelsgesellschaft oder in der "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" - dort auch mehrköpfige Herrschaftsformen. Auch die sog. "Tarifhoheit" wird von zwei "kollektiven Akteuren" ausgeübt, die sogar Konfliktgegner sind: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften üben sie gemeinsam aus.

Sieht man die (eheliche) Kernfamilie unter Herrschaftsaspekten, so sind nach deutschem Familienrecht Vater und Mutter gleich berechtigt, etwa zur Erziehung ihrer Kinder.

Siehe auch


Herrschaft, Polyarchie, Synarchie

Herrschaftssoziologie

Diarchy | 二頭政治 | Diarchie | Двоевластие | Diarki

 

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