Domschulen entstanden ungefähr im 8. Jahrhundert. Ihre Vorgänger waren die Klosterschulen. Im Gegensatz zu Klosterschulen konnten an Domschulen auch Nicht-Kleriker am Unterricht teilnehmen. Aus einigen Domschulen entstanden ab dem 12. Jahrhundert Hochschulen. Dies war möglich, da Domschulen ab diesem Zeitpunkt die sogenannte facultas hic et ubi docenti (Lehrbefugnis) benötigten. An Domschulen wurde keine Philosophie gelehrt, dies übernahmen Privatlehrer, die sich im Verlaufe der Zeit zu eigenen Schulen zusammenschlossen. Daraus entwickelten sich neue Schulen, die jedoch eine Genehmigung des Grundherrn benötigten.
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"Domschule".
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