Propst (v. lat.: praepositus bzw. mittellateinisch propostus = Vorgesetzter; oft auch Probst geschrieben) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirchen.
Römisch-katholische Kirche
- Dompropst heißt der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels oder Stiftkapitels in der katholischen Kirche, der zusammen mit dem Domdechanten und den Domkapitularen das Domkapitel bildet. Der Propsteier Wald bei Eschweiler gehörte dem Kölner Dompropst.
- Im klösterlichen Bereich bezeichnet der Titel Propst bei einigen Orden den Vorsteher eines Klosters. Der Propst hat in diesem Fall den Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach der Stufe des Bischofs. Der Propst eines Klosters wird von einem Bischof geweiht. Hierbei handelt es sich um die Abtsweihe, denn in dieser Funktion steht ein regulierter Propst. siehe: Augustiner Chorherren
In der Benediktsregel ist der Propst der Stellvertreter des Abtes; ab dem 10. Jhd. wird dafür allerdings die Bezeichnung Prior verwendet.
- Propst ist die Bezeichnung für den Pfarrer einer zentralen katholischen Gemeinde, die (meist erst im 20. Jahrhundert) mit dem Titel einer Propstei hervorgehoben wurde. Die Propsteikirche ist in diesen Fällen die Hauptkirche einer Stadt und Region. Propsteigemeinden finden sich z. B. in Beckum, Billerbeck, Borken, Braunschweig, Brilon, Duderstadt, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Hannover, Jülich, Kempen, Potsdam, Recklinghausen, Schwerin, Vechta, Verden (Aller), Werl und Xanten.
Evangelische Kirche
Andere Verwendungen
- In Schottland heißen die Bürgermeister Propst ((Lord) Provost).
- Anglikanische Katheralen werden häufig von einem Propst (Provost) geleitet.
Siehe auch
Christlicher Geistlicher
Probošt | Provost (religion) | プロボスト | Prost | Proboszcz | Prost