Ein Dolmetscher (früher auch Tolmetsch, Dolmetsch) ist eine Person, die – im Gegensatz zum Übersetzer – gesprochenen Text mündlich oder mittels Gebärdensprache von einer Sprache (der Ausgangssprache) in eine andere (die Zielsprache) überträgt.
Das Dolmetschen ist zum einen durch die Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes, zum anderen durch „non-verbale“ Faktoren beim Redner, wie Gestik, Mimik und dessen allgemeine Körpersprache, aber vor allem auch durch Redegeschwindigkeit und -verständlichkeit geprägt.
Die Berufsbezeichnung „Dolmetscher“ (analog auch „Konferenzdolmetscher“) ist – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Arzt“ oder „Notar“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt.
Im 18. Jahrhundert waren es meist wirtschaftliche Beweggründe, die in Europa zur Gründung von wirtschafts- und handelsorientierten Dolmetscherschulen führten („Dolmetscher“ war bis ca. 1945 der Oberbegriff für Übersetzer und Dolmetscher). Die erste deutsche Ausbildungseinrichtung für Sprachmittler war das 1887 vor dem Hintergrund des deutschen Kolonialismus an der Berliner Universität eingerichtete „Seminar für Orientalische Sprachen“ (SOS). Die anderen Institutsgründungen in Deutschland und Europa (z.B. in Genf und Wien) fallen vor allem in die Mitte des 20. Jahrhunderts, eine Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und einer dadurch ansteigenden Nachfrage nach Sprachmittlern und verwandten Berufen.
Die Arbeit von Dolmetschern bei Justiz und Behörden wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vergütet.
Dolmetschen | Freie Berufe | Dienstleistungsberuf
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