Eine Dissertation (offiziell auch „Inauguraldissertation“) oder Doktorarbeit ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Hochschule oder Universität. Sie ist der wichtigste Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens, dem im Regelfall eine eingehende mündliche Prüfung folgt, die oft Rigorosum, Defensio oder Disputation genannt wird. Weitere Leistungsbestandteile können je nach Land und Fakultät ein mehrsemestriges Doktoratsstudium sein.
Erst wenn der Kandidat alle Leistungsbestandteile des Promotionsverfahrens erbracht hat, kann dieses erfolgreich abgeschlossen und der Doktorgrad von der Fakultät verliehen werden. Das eigentliche Verfahren auf fachlicher Seite ist aber schon mit der positiven Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen abgeschlossen, was mit einem entsprechenden Zeugnis dokumentiert wird.
Im Gegensatz zu einer Examens-, Magister- oder Diplomarbeit, die unter Anleitung von Hochschullehrern entsteht und im Regelfall den aktuellen Forschungsstand wiedergeben soll, ist die Dissertation bzw. Dissertationsschrift eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit. Sie wird meistens unter Betreuung eines Professors oder Dozenten (Doktorvater) an einem Institut durchgeführt, kann aber auch „außerhalb“ der Universität angefertigt und von extern eingereicht werden.
In manchen Ländern (nicht in Deutschland/Österreich) spricht man auch bei einer Diplom- oder Magisterarbeit von einer Dissertation.
Eine Dissertation soll belegen, dass der Kandidat wissenschaftlich selbständig zu arbeiten versteht. Sie muss im Regelfall neue Erkenntnisse zu dem gewählten Gegenstand enthalten und methodisch einwandfrei sein. Wichtig zum Nachweis des selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens sind auch die Kenntnis der relevanten Fachliteratur, der üblichen Arbeitsweise des Fachgebiets, das Ziehen belastbarer Rückschlüsse sowie die Einbettung der eigenen Arbeiten in den wissenschaftlichen Kontext.
Zum Umfang einer Dissertation gibt es keine Vorschriften, für die Qualität kommt es mehr auf den Gehalt als den Umfang an. In Deutschland und Österreich sind 150 - 400 Seiten üblich, wobei vor allem in den Geisteswissenschaften ein Trend zu weitaus umfangreicheren Arbeiten (1000 Seiten und mehr) besteht. Sehr innovative Arbeiten haben bisweilen nur 50-100 Seiten, doch da zumindest in den Geisteswissenschaften die umfassende Darstellung des derzeitigen Forschungsstandes integraler Bestandteil der Doktorarbeit ist, sind dort Arbeiten mit weniger als 200 Seiten eher selten. Die Annahme zu umfangreicher Dissertationen kann abgelehnt werden; informell gilt derzeit als Obergrenze des Zumutbaren ein Umfang von etwa 500 Druckseiten, doch hängt dies von den Gutachtern ab.
Für Gliederung, Zitate anderer Arbeiten und den formalen Nachweis der Selbständigkeit sind gewisse Formen üblich bzw in der Promotionsordnung der Fakultät vorgeschrieben. Ein nachgewiesenes Plagiat oder die auszugsweise Übernahme fremder Texte ohne Quellenangabe kann auch noch im Nachhinein zur Aberkennung des Doktorgrades führen.
Die Zeitdauer von der Themenwahl bis zum Einreichen der Arbeit ist sehr unterschiedlich. Sie hängt vom Fachgebiet und seinen Usancen, vom Thema und von der Epoche ab. Während in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Dissertationen oft innerhalb eines Jahres angefertigt wurden, verlängerte sich der Zeitraum in der zweiten Hälfte auf etwa zwei bis vier Jahre. Während in den meisten naturwissenschaftlichen Fächern eine Dissertation innerhalb eines begrenzten Zeitraums im Rahmen einer bezahlten Doktorandenstelle durchgeführt wird, ist es bei Humanmedizinern noch üblich, die Forschung neben dem Studium und ohne finanziellen Zugewinn zu betreiben, so dass der zeitliche Aufwand häufig zwei bis drei Jahre beträgt. Viele Fächer der Geisteswissenschaften kennen nach wie vor keine zeitlichen Vorgaben. Wegen der erforderlichen und umfassenden Recherchen sowie des Umfangs der Dissertation kann es hier durchaus fünf Jahre bis zur Fertigstellung dauern. Seit einigen Jahren schreiben einige Universitäten des deutschen Sprachraums für manche Fächer ein spezielles Doktoratsstudium von zwei bis vier Semestern vor. Im Ausland sind diese Doktorstudien mit sogenannten wissenschaftlichen Forschungsdoktoraten und dem Abschluss Ph.D. üblich. Im Bereich der Humanmedizin wird allerdings häufig die Berufsbezeichnung "Doktor" mit einer durchgeführten Dissertation verwechselt.
In den meisten Fällen sind Doktoranden in den Forschungsbetrieb eines Hochschulinstituts eingebunden. Auch Akademien oder technische Versuchsanstalten kommen in Frage, während rein externe Dissertationen in vielen nicht-geisteswissenschaftlichen Fächern selten sind. Die Finanzierung der naturwissenschaftlichen Doktorandenstellen erfolgt aus Budgetmitteln, aus Projektgeldern (Drittmittel) oder durch ein Stipendium. Das Gehalt entspricht meist einer halben Stelle (BAT IIa), weil das Ergebnis der Arbeitsleistung je etwa zur Hälfte dem privaten Ziel der Promotion und den Forschungsaufgaben des Instituts zugute kommt. Da die Inhaber regulärer Doktorandenstellen zumeist auch in Verwaltung und Lehre ihres Instituts eingebunden sind, kann sich die Fertigstellung der Dissertation mitunter sehr verzögern. In den Geisteswissenschaften sind Doktorandenstellen allerdings eher selten: In vielen Fächern steht höchstens eine pro Universität zur Verfügung. Deshalb herrscht dort die Finanzierung über Stipendien oder Nebenjobs vor.
Obwohl die Dissertationsschrift meist eine eidesstattliche Erklärung enthalten muss, dass sie auf selbständiger Arbeit beruht, zeichnet sich in letzter Zeit leider der Trend ab, die Leistung gegen Erbringung eines Honorars ganz oder teilweise von einem „Ghostwriter“ erledigen zu lassen. Neben dem Zurückweisen der Arbeit oder dem nachträglichen Aberkennen der Doktorwürde sind bei Bekanntwerden solchen Vorgehens auch zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen möglich. Unternehmen, die im Rahmen einer „Promotionsberatung“ einen raschen Weg zum Doktortitel versprechen und Kontakte zu Ghostwritern vermitteln, agieren in einer juristischen und moralischen Grauzone. Zudem macht sich jemand, der seinen Doktorgrad widerrechtlich erwirbt, erpressbar.
Der Ausschuss prüft die formalen Kriterien und entscheidet über Annahme oder Ablehnung. Bei Annahme werden zwei Hochschulprofessoren oder habilitierte Hochschuldozenten um eine schriftliche Begutachtung der Dissertation ersucht. Weichen die beiden Gutachten in ihrer Bewertung deutlich voneinander ab, kann ein drittes Gutachten angefordert werden. Einige Fakultäten verlangen ein drittes Gutachten auch dann, wenn die beiden ersten die Note summa cum laude vorgeschlagen haben. Gutachten und Dissertation können danach eine bestimmte Zeit (meistens zwei Wochen) in der Fakultätsverwaltung „fakultätsöffentlich“ eingesehen und mögliche Einsprüche angemeldet werden.
Ist die Dissertation (der schriftliche Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens) positiv beurteilt, folgt der mündliche Leistungsbestandteil - das Rigorosum („strenge Prüfung“ im Promotionsfach) oder die Disputation, die auch Defensio (öffentliche Verteidigung der Arbeit) genannt wird.
Das Rigorosum ist eine mündliche Prüfung und erstreckt sich auch über benachbarte Fachgebiete, die meistens durch zwei Nebenfachprüfungen abgedeckt werden. Die Prüfer sind drei bis fünf Hochschulprofessoren bzw. -Dozenten, darunter die Gutachter der Dissertation, von denen nur einer der Fakultät oder Universität angehören muss, an der sie eingereicht wurde.
Die Disputation besteht aus einem (hochschul-)öffentlichen Vortrag (meistens 20 bis 30 Min.) und einer anschließenden etwa einstündigen Diskussion/Befragung (= eigentliche Verteidigung). Der Vortrag wird heute meistens über das Thema der Dissertation gehalten, es gibt aber auch Fakultäten (z.B. die philosophischen Fakultäten in Tübingen und Kiel), an denen der Kandidat über ein Thema vortragen muss, das in keiner Verbindung zur Dissertation steht.
Weil die Art des Promotionsverfahrens von Fach zu Fach und von einer Hochschule zur andern stark variiert, ist ein direkter Vergleich kaum möglich, sondern allenfalls indirekt über das Renommee der Hochschule oder des Doktorvaters.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens ist die Dissertation zu veröffentlichen. Dies kann bei einem Verlag geschehen, in einer Fachzeitschrift, im Selbstverlag, als Mikrofilm oder neuerdings auch digital (Netzpublikation) - siehe unten.
Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation sind alle Leistungsbestandteile des Promotionsverfahrens erbracht. Der Doktorgrad wird verliehen und der Doktortitel darf vom Kandidaten geführt werden. Der Doktorgrad belegt die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit. Die Verleihung des Doktorgrades und anderer akademischer Grade ist das vornehmste Recht der Fakultäten.
| Deutschland | Bedeutung/Österreich |
| summa cum laude („mit höchstem Lob“) | bedeutet eine ausgezeichnete Leistung und entspricht der Note opus eximium („herausragendes Werk“) für die Dissertation. Dieses Prädikat wird in den meisten Fächern nur selten vergeben. |
| magna cum laude („mit großem Lob“) | bedeutet eine sehr gute Leistung und entspricht der Note opus valde laudabile („sehr lobenswertes Werk“) für die Dissertation |
| cum laude („mit Lob“) | bedeutet eine gute Leistung und entspricht der Note opus laudabile („lobenswertes Werk“) für die Dissertation |
| rite („regelgemäß“) | bedeutet eine genügende Leistung und entspricht der Note opus idoneum („geeignetes Werk“) für die Dissertation |
| insufficienter / non rite („ungenügend“) bzw. sub omni canone („unterhalb jeden Maßstabs“) | bedeutete ehemals eine ungenügende Leistung/Dissertation (daher die Redensart „unter aller Kanone“) |
Die Bewertungsstufen können auch alle auf Deutsch erfolgen und um „bestanden“ ergänzt sein. Viele Verlage nehmen nur Arbeiten zur Publikation an, die mindestens mit magna cum laude bewertet worden sind.
Die Publikation kann erfolgen:
Der Nachweis der Veröffentlichung erfolgt durch Abgabe einer vorgeschriebenen Zahl gedruckter Exemplare an die Fakultät oder die Universitätsbibliothek, die grundsätzlich ein Exemplar an Die Deutsche Bibliothek bzw. an die Österreichische Nationalbibliothek weiterleitet.
Zu 1: Speziell in den Geisteswissenschaften gilt die Aufnahme der Arbeit in ein reguläres Verlagsprogramm, am besten in eine Publikationsreihe, als besonders ehrenvoll. Oft muss dem Verlag ein Zuschuss - in der Regel um die 2000 Euro - gezahlt werden, was ein beträchtlicher Kostenfaktor in der „Gesamtrechnung“ für die Mühen des Doktor-Werdens bedeutet. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich um Druckkostenstipendien zu bewerben. Zu 2: Viele Institute führen spezielle Publikationsreihen für die Veröffentlichung von Dissertationen (z.B. „Schriftenreihe des Instituts für ...“). Zu 4: Immer öfter werden von den Hochschulen auch digitale Netzpublikationen anerkannt. Sie sollten meist im PDF-Format vorliegen.
Alle vier Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Die Faktoren lauten dabei:
Siehe auch: Habilitation, Ph.D., Diplom, Magister, Master, Bachelor, DissOnline, Thesis und elektronische Dissertation
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