Die Promotion ist eine akademische Prüfung, die die Befähigung zu eigenständiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nachweist (Erlangung des Doktorgrades).
Der „Doktor“ ist der höchste akademische Grad - die Habilitation ist nur ein zusätzlicher Qualifikationsschritt, und "Privatdozent" und "Professor" sind Titel, keine Grade. Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen; sie „berechtigt“ zu eigenständiger Forschung – so ist die Promotion Voraussetzung dafür, um etwa bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eigenständig Projektanträge stellen zu können. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.
Die Promotion ist in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation. Je nach Hochschulgesetz der Länder ist eine Promotion in aller Regel erforderlich für die Beschäftigung als Professor oder zunächst als Juniorprofessor. In Österreich versteht man unter Promotion lediglich die feierliche Verleihung des Doktorgrades, nicht eine Prüfung oder das Doktoratsstudium selbst.
In Mittelalter und früher Neuzeit, so auch zur Zeit Luthers, als die Theologie noch die bestimmende Disziplin an den Universitäten war, verteidigte man seine Doktorthesen durch eine Disputation. Seine Thesen hängte man oft auch in den "benachbarten" Universitätsstädten öffentlich aus, mitunter auch an Kirchen- und Rathaustüren. Dieser Anschlag am "Schwarzen Brett" war die Einladung zu den Disputationen. Wer kommen wollte, kam hinzu, wobei immer ein Fachmann besonders geladen war, um mit dem Kandidaten zu disputieren. Diese Disputationen wurden auch meistens veröffentlicht, interessanterweise aber meist nicht vom Kandidaten, sondern vom Prüfer. Allerdings lud man auch noch zu Disputationen ein, wenn man bereits Doktor war - "Disputatio" hieß damals im Grunde nichts anderes als "(Podiums-)Diskussion". Der Doktorand musste also mindestens einmal eine solche disputatio bestehen; dies war die Regel und wurde erst in späterer Zeit durch ein Promotionsverfahren (nebst Dissertation) ersetzt. Die Bezeichnung „Promotion“ lässt sich aus dem Lateinischen promotio ableiten und kann mit Erhebung oder Erhebung zu einer Ehrenstelle wiedergegeben werden.
Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät bzw. durch eine von ihr eingesetzte Kommission und der Einholung von Gutachten erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) und/oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation), das oft (aber keineswegs immer) das Thema der Dissertation zum Gegenstand hat. Diese mündliche Verteidigung einer Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt.
Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; in der Regel ist ein Doktorand in Deutschland allerdings erst dann berechtigt, die Bezeichnung „Dr.“ zu führen, nachdem der Promovend die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat. Einige Universitäten gestatten denjenigen, die das Verfahren abgeschlossen, aber die Dissertation noch nicht veröffentlicht haben, bis auf weiteres die Bezeichnung „Dr. des.“ zu führen. Plant der/die Promovierte eine Fortsetzung seiner wissenschaftlichen Laufbahn, so sollte er/sie zum Zeitpunkt der Promotion in der Regel nicht älter als 32 sein - dieser inoffizielle Richtwert ergibt sich daraus, dass viele Habilitationsstipendien diese Altersgrenze angeben.
Im Zusammenhang zu der Bezeichnung Promotion werden auch die Begriffe Dissertation, Doktorarbeit, Doktordiplom, Doktorbrief, Doktorprüfung und Doktorschrift festgestellt.
Zum Verfahren muss auf die individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten hingewiesen werden. Im Rahmen des laufenden Bologna-Prozesses wurde auch eine Aussage zu den "doctoral studies" getroffen. Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor-Grad bzw. Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Doktorgrades zu rechnen. Abzuwarten bleibt allerdings die Bologna-Nachfolge-Konferenz in Bergen.
Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. Das Verfahren ist dabei von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach zum Teil sehr unterschiedlich. In der Regel enthält es die folgenden Schritte:
Vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern wird des öfteren eine "kumulative Dissertation" erstellt. Hierbei werden Teilaspekte der eigenen Forschungsarbeit in eigenständigen Manuskripten zusammengefasst und allein oder mit Koautoren in begutachteten Fachzeitschriften (Reviewed Papers) veröffentlicht. Die einzelnen Publikationen, die natürlich in einem Sinnzusammenhang stehen sollen, werden anschließend kumuliert, d.h. als einzelne Kapitel zusammengefasst und als Dissertation eingereicht. Die nötige Gesamtzahl der Manuskripte und der Anteil der bereits veröffentlichten Kapitel wird durch die jeweilige Promotionsordnung festgelegt. Der Doktorand gelangt durch das Kumulieren zu einem übersichtlicher gegliederten Promotionsablauf, erlernt die Methodik des Publizierens und kann statt eines Einzelwerks mit geringem Verbreitungswert mehrere Veröffentlichungen vorweisen, die von den Fachkollegen weit stärker wahrgenommen werden.
In der Regel gehören in Deutschland zur Promotion keine Lehrveranstaltungen. Wenn man aber in einem Fach promoviert, das man zuvor nicht studiert hat, ist das anders. Dann absolviert man parallel zur Dissertation ein "Promotionsstudium", das aus gewöhnlichen Lehrveranstaltungen besteht.
Sprachliche Anmerkung: Aus dem Verfahren, aber auch aus dem Wort, geht die wichtige Rolle des Doktorvaters (resp. -„mutter") hevor. Daraus ergibt sich, bei aller eigenständigen Leistung der/des Promovendin, dass man promoviert wird. Im Alltagssprachgebrauch ist das oft nicht klar. Dort stört es ja auch nicht. An der Uni mit all ihren Ritualen jedoch erfolgt die Promotion durch die bereits geprüften Profs und erst die Habilitation danach ist die Leistung, die ich eigenständig (aktiv) erbringe.
Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung erfolgt – regional unterschiedlich und mit unterschiedlichen Bedeutungen - häufig mit lateinischen Noten:
Die lateinischen Notenbezeichungen werden in der Regel nur von solchen Hochschulen verwendet, die sich Universitäten nennen. Beispielsweise wird an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) in Aachen die beste Note durch "mit Auszeichnung" bezeichnet, an der Universität Karlsruhe (TH) mit "ausgezeichnet", "sehr gut", "gut" oder "genügend".
Zusätzlich kann die Dissertation in Deutschland ein Prädikat erhalten, soweit dies die jeweilige Promotionsordnung vorsieht. Dieses Prädikat wird innerhalb der Empfehlung der Gutachter für die wissenschaftliche Leistung angegeben. Auch hierfür gibt es lateinische Noten:
In Österreich werden studienbeschließende Prüfungen als "bestanden" oder "mit Auszeichnung bestanden" beurteilt (letzteres, wenn alle Teilprüfungen nicht schlechter als mit "gut" und mindestens die Hälfte mit "sehr gut" beurteilt wurden). Außerdem kann die Verleihung des Doktorates noch zusätzlich als "Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae" (dt. "Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten") erfolgen, was der höchsten Auszeichnung zur Erlangung des Doktorgrades gleich kommt.
In Ungarn wird die Promotion seit 1993 mit den vier Bezeichnungen summa cum laude, cum laude, rite, insufficienter ausgezeichnet.
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