1480 Gentile Bellini, Portrait of Doge Giovanni Mocenigo Tempera on canvas, Museo Correr, Venice.jpg: Portrait des Dogen Giovanni Mocenigo (1480)]]
Der Doge (von lateinisch Dux = Führer, Anführer, Fürst) war das Staatsoberhaupt der Republik Venedig. Abgeleitet ist die Bezeichnung aus einem Begriff der römischen Verwaltung: Ab dem 4. Jahrhundert war bei den Römern dux die Bezeichnung für den obersten militärischen Befehlshaber einer Grenzprovinz.
Ursprünglich war der Doge ein lokaler Stellvertreter des Exarchen von Ravenna, der wiederum der Statthalter des Byzantinischen Reiches in Oberitalien war. Mit der Emanzipation Venedigs von Byzanz wurde der Doge zum Herrscher einer Stadtrepublik.
Der Doge vereinigte sowohl militärische als auch richterliche Funktionen, so dass das Amt im frühen Mittelalter eine fast uneingeschränkte Macht besaß. Dies wurde 1132/1148 geändert, als dem Dogen der Große Rat und später der Rat der Zehn zur Seite gestellt wurden; letzterer war so etwas wie die oberste Kontrollinstanz. Von da an war das Amt des Dogen eher repräsentativ, der militärische Oberbefehl blieb ihm aber. Ausgelöst wurde diese Änderungen durch den Versuch der Familie Orseolo, das Dogenamt erblich zu machen.
Der letzte Doge, Ludovico Manin, dankte am 12. Mai 1797 ab, nachdem sich der Große Rat zuvor selbst aufgelöst hatte.
Das Verfahren der Dogenwahl wurde im Laufe der Zeit immer komplizierter. Genügten 1172 bei der Wahl des 39. Dogen, Sebastiano Ziani, noch zwölf Wahlmänner, so brauchte man bei der Wahl seines Nachfolgers schon ein vierzigköpfiges Wahlkollegium. Die Sorge der Familien, es könnte einer unter ihnen die Herrschaft an sich reißen und nach dem Muster anderer italienischer Städte eine Familiendynastie durchsetzen, führte zu einem komplizierten Verfahren, mit dem man Wahlmanipulationen ausschließen wollte. Das Wahlsystem selbst war eine Mischung aus Zufallsentscheidung durch das Los und einer öffentlichen, freien und sorgfältig durchgearbeiteten Beratung und Beschlussfassung.
Wahl des Dogen Wählbar waren Mitglieder des Großen Rates, von denen jeder eine Loskugel in einer Urne deponierte. Auf dem Markusplatz wurde ein etwa zehnjähriger Knabe (Balottino) ausgesucht, der aus der Urne 30 Loskugeln zog.
Der Doge konnte von der Signoria abgesetzt werden, es war ihm aber verboten zurückzutreten. Die Amtszeit galt unbegrenzt bis zum Tod des Dogen.
Die private Kleidung entsprach der Alltagskleidung eines venezianischen Nobile. Die dogaressa trug eine kleinere Kappe.
Siehe auch: Liste der Dogen von Genua
Siehe auch: Bucentaur
Doge | Venedig | Rechtsgeschichte
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