Doktor (v. lat.: docere „lehren“ bzw. doctus „gelehrt“; Abk. Dr., Pl. Dres.) bezeichnet den höchsten akademischen Grad.
Der akademische Doktorgrad wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erworben. Eine abgeschlossene Promotion gilt als Nachweis der Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und ist Voraussetzung für eine Habilitation. Der Anteil der Promovierten an der Gesamtbevölkerung beträgt in Deutschland derzeit etwa 1,3 Prozent. Der größte Teil davon sind Mediziner, weshalb „Doktor“ umgangssprachlich auch synonym für „Arzt“ verwendet wird. Im Jahr 2003 betrug der Anteil promovierter Mediziner (Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. med. vet.) alleine über ein Drittel der in diesem Jahr promovierten Akademiker.
Anforderungen
Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt heute im Allgemeinen ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus, also einen Magister, ein Diplom, einen Masterabschluss oder, unter Umständen, ein mit „sehr gut“ abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder einen Bachelor (Hons). Da in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin wie auch in den Lehramtsstudiengängen das Studium im engeren Sinne bereits mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist, reicht dieses als Zulassungsvoraussetzung für die Promotion aus. An manchen geisteswissenschaftlichen Fakultäten konnten im Haupt- und den Nebenfächern hervorragende Studenten ohne vorheriges Ablegen des Abschlussexamens ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte einzügige Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundständige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an nur die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten deutschen Universitäten spätestens um 1990 für die große Mehrheit der Fächer abgeschafft worden
Die meisten Promotionsordnungen fordern zudem bestimmte Examensnoten (im Allgemeinen: mindestens die Gesamtnote „gut“, bei den Juristen überwiegend „vollbefriedigend“) für die Zulassung zur Promotion.
Für die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Abfassung dieser Arbeit dauert je nach Fach zumeist 2 bis 5 Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem zumeist habilitierten Wissenschaftler im Allgemeinen einem Professor (Doktorvater) betreut. Die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt. So können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Promotionsordnung, sowohl Habilitierte (Privatdozenten) als auch Professoren (unabhängig von der Frage, ob sie habilitiert sind) wie auch Juniorprofessoren als Doktorvater fungieren.
In manchen Fächern ist auch eine „kumulative“ Promotion auf der Basis mehrerer wisenschaftlicher Publikationen möglich, ohne dass eine Dissertation angefertigt wird. Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der Universität, oder extern, in einer anderen Einrichtung, durchgeführt werden. Die mündliche Promotionsleistung wird von ausgewählten Fakultätsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, bei dem weitere Fächer oder Themenbereiche geprüft werden, oder aus beidem. Das Prozedere regeln die Promotionsordnungen der einzelnenFakultäten/Fachbereiche. Nachdem alle Prüfungsleistungen erbracht sind, erhält der Doktorand in der Regel sein Zeugnis.
Für Dissertationen gilt in Deutschland im Allgemeinen eine Publikationspflicht. Die Arbeit muss innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Microfiche) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Danach erhält der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu führen. In den Promotionsordnungen einiger Universitäten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingeräumt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation den Grad eines „Dr. des.“ zu führen. Zum Teil wird dieser Titel auch dann verwendet, wenn die Promotionsordnung dies nicht vorsieht; streng genommen handelt es sich hierbei aber um den Missbrauch eines Titels.
Geschichtliches
In der Mittelalterlichen Universität war der Doktortitel der höchste vergebene akademische Titel. Er wurde nur von den theologischen, medizinischen und juristischen Fakultäten vergeben. Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendländischen Universitäten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi. Der Doktor entsprach also eher einer modernen Habilitation. Die Kosten für einen Doktortitel und die damit verbundenen Feiern waren sehr hoch, so dass manche Studenten den Grad trotz der nötigen Qualifikation nicht erwerben konnten.
Die erste promovierte Frau Deutschlands war Dorothea Erxleben aus Quedlinburg. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel "Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten" ein und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.
Rechtliches
Deutschland
In
Deutschland kann das Doktorat an einer Universität, Technischen Universität, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. Veterinärwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen Hochschule oder Pädagogischen Hochschule mit
Promotionsrecht erworben werden.
Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden.
Das StGB regelt in § 132a 'Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen', dass:
- Wer unbefugt
- inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, ...
... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein "Titel"). Unklar ist, nach Auffassung von Juristen, in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, es gibt jedoch auch die Auffassung, "akademische Titel" gehörten zum Namen bzw. seien Namensattribute. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer "Titel" in einen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) behandelt den Titel aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr. h.c bzw. Dr. E.h eingetragen wird.
Da der "Doktortitel" kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, die Nennung des "vollen Namens" müsse auch die Nennung des "Doktortitels" umfassen.
Österreich
Der Doktor ist auch in Österreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad wie z. B. der
Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden geführt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie z. B. Personalausweisen oder Pässen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten Universität in der EU, dem
EWR, der
Schweiz, oder dem
Vatikan erworben wurde.
Im Bereich Allgemeinmedizin wird der Grad "Dr. med. univ." und im Bereich der Zahnmedizin der Grad "Dr. med. dent." vergeben. Hier handelt es sich um s.g. "Berufsdoktorate", d.h. diese Doktorgrade werden mit dem Abschluss des Studiums (Examens) ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben und dürfen in Deutschland nur in der Originalform (ohne Herkunftszusatz) geführt werden, also nicht als "Dr.".
Entsprechungen in anderen Ländern
Angloamerikanischer Raum
Im angloamerikanischen Raum unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,
- Professionelle Doktorgrade, die in manchen Studiengängen nach Abschluss vergeben werden, z. B. „Medical Doctor“ (Abk.: M.D.),
- Forschungsdoktorgrade, die aufgrund eines Promotionsverfahrens vergeben werden, wie
- Ph.D., wobei das Promotionsfach angegeben wird, z. B. „Doctor of Philosophy in Chemistry“ (Abk.: Ph.D. in Chemistry bzw. Ph.D.),
- Doktorgrade für bestimmte Studiengänge, die nicht zum Ph.D. führen, z.B. „Doctor of Business Administration“ (Abk.: D.B.A.).
- In Theologie als gehobener, meist nur ehrenhalber auf Grund besonderer Leistungen verliehener Doctor (of) Divinity (DD)
- Die University of Oxford und einige andere Universitäten vergeben äquivalent zum Ph.D den Titel 'Doctor of Philosophy' (Abk.: D.Phil.) und man liest dann z.B. 'Name, DPhil (Oxford)'
Der angloamerikanischen Doktorgrad wird hinter dem Namen getragen, etwa Jerry F. Fishwish, Ph.D..
Als Anrede steht der Dr vor dem Namen, ohne den Zusatz Ph.D. Die englische Sprache setzt hierbei keinen Punkt hinter den Dr; die Schreibweise ist also dann Dr Vorname Nachname (siehe z.B. *,*).
Australien
Im australischen universitären Bildungssystemen ist das Ziel der Dissertation „der hoch qualifizierte Beitrag der fertigen Dissertationsschrift zur aktuellen Forschung“ durchaus mit den europäischen vergleichbar, der Weg dorthin jedoch verschieden.
Ein Doktorat in Australien ist eine rein wissenschaftliche Forschungsarbeit über circa drei Jahre. Sie gliedert sich in drei Phasen, wobei die erste Phase die "Ausarbeitung" ist, die zweite Phase die "Durchführung" eines Programms sowie die dritte Phase der "Niederschrift" mit Darlegung des wissenschaftlichen Problems, der Methodik und der wissenschaftlichen Erkenntnis. Die gesamte akademische Arbeit erfolgt sehr selbstständig durch den Promovierenden. Die Betreuer des Dissertationsvorhabens beschränken sich ausschließlich auf eine lenkende Funktion. Auftretende Fehler sind erwünscht und werden in wissenschaftlicher Manier ausdiskutiert. Förderlich ist hier auch der Ansatz, dass die Dissertation nicht ausschließlich im Institut stattfindet.
Der Fortgang der Arbeit und die qualitative wissenschaftliche Auseinandersetzung werden zielgerichtet geplant. Nach je einem Drittel der Zeit wird der Stand der Arbeit durch ein Komitee in Form der „confirmation“ sowie des „progress report“ geprüft. Die fertige Dissertationsschrift wird durch zwei anonyme Gutachter bewertet. Die positive Beurteilung bedeutet den erfolgreichen Abschluss der Arbeit.
Dissertationen werden hauptsächlich über Stipendien finanziert, die von der Universität, dem Staat oder durch Forschungseinrichtungen gestellt werden. Die Stipendien dürfen untereinander kombiniert werden und Aufstockungen durch Projektgelder sind möglich. Eine ausschließliche Finanzierung über Projektgelder ist jedoch nicht üblich, da die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Studierenden bewahrt werden soll. Über die Stipendien hinaus, steht allen Studierenden ein jährliches Budget zur Verfügung, das beispielsweise für den Besuch von nationalen Kongressen verwendet werden soll. Die Universitäten fördern zudem den Aufbau von Kontakten, eines wissenschaftlichen Netzwerks, um Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.
Italien
In Italien gibt es im Wesentlichen drei Arten von akademischen Graden: 'laurea', 'laurea magistrale' und 'dottorato di ricerca'. Kurzstudiengänge mit einer Dauer von 2-3 Jahren schließen mit der 'laurea' ab. Nach etwa 2 weiteren Jahren der Spezialisierung kann die Prüfung zur 'laurea magistrale' abgelegt werden. Laut Gesetz sind Studienabsolventen berechtigt, den Titel 'dottore' ('laurea') bzw. 'dottore magistrale' ('laurea magistrale') zu führen, der allerdings nicht der Promotion (Dr. oder PhD) entspricht. Das Äquivalent zum Doktor oder PhD ist der 'dottore di ricerca' (Forschungsdoktor), der nach 'laurea magistrale' und anschließender Forschungsarbeit (ca. 3 Jahre) verliehen wird.
Deutschsprachige Studienabsolventen (Südtirol) führen häufig Übersetzungen des italienischen 'dottore' als Namenszusatz (z.B. Dr., Dr.-Ing., Doktorat in (Fachgebiet), Doktor), die aber nicht den gleichlautenden akademischen Graden im restlichen deutschen Sprachraum entsprechen und in dieser Form nicht von Hochschulen in Italien verliehen werden. Die Übersetzung von 'dottore' in 'Doktor' verstößt zwar gegen italienisches Recht, ist aber eine in Südtirol seit Jahrzehnten weit verbreitete Gewohnheit.
Niederlande
Die Studienabschlüsse unterscheiden sich nach der Art der Hochschulen. An den Universitäten schließt das Studium mit dem 'doctoraal examen' ab. Mit diesem Examen wurde bis vor kurzem (die Niederlande haben inzwischen ihre Hochschulabschlüsse komplett auf Bachelor und Master umgestellt) der Grad 'ingenieur', 'meester in de rechten' oder 'doctorandus' verliehen. Der Grad 'doctorandus' (drs) entspricht nicht der Promotion. Auf Grund der Promotion an einer niederländischen Universität verleiht die jeweilige Universität den Grad
doctor, abgekürzt:
dr (vor dem Namen zu führen). Eine Bezeichnung des Studienfachs wird nicht angegeben.
Polen
In Polen ist ein 3- bis 5-jähriges Doktoratsstudium üblich. Den Absolventen der Doktoratsstudien wird ausschließlich der Doktorgrad
doktor, abgekürzt:
dr (vor dem Namen zu führen) zuerkannt. Der Doktorgrad enthält eine Angabe des absolvierten Fachgebietes, beispielsweise ''doktor
ekonomicznych (dt:Wirtschaftswissenschaften)".
Skandinavien (Dänemark, Norwegen, Schweden)
In Skandinavien ist der Doktorgrad der höchste akademische Grad und entspricht eher der Habilitation in Deutschland. Ein Doktorgrad qualifiziert formell für Lehrstuhle an Universitäten.
Slowakische Republik
In der Slowakischen Republik ist ein 3- bis fünfjähriges Doktoratsstudium zur Erlangung des PhD., Dr., ArtD. und CSc. üblich. Die Promotionsstudiengänge umfassen, i.d.R., Lehrveranstaltungen und Examina. Im Bereich Allgemeinmedizin wird der Grad "Doktor všeobecnej medicíny" (MUDr.) und im Bereich der Veterinärmedizin der Grad "Doktor veterinárnej medicíny" (MVDr.) vergeben. Hier handelt es sich um sog. "Berufsdoktorate", d.h. diese Doktorgrade werden mit dem Abschluss des Studiums (Examens) ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben und dürfen in Deutschland nur in der Originalform (ohne Herkuftszusatz) geführt werden.
Des Weiteren existieren sog. "kleine Doktorgrade" oder "Hochschuldoktorgrade" ("PhDr.", "RNDr.", "JUDr.", "PharmDr.", "PaedDr." and "ThDr."). Diese können von Hochschulabsolventen mit Magistergrad oder Äquivalent absolviert werden. Trotz Rigorosum handelt es sich um keine Doktorgrade; sie sind in der Slowakischen Republik nicht als Dr. führbar und dürfen in Deutschland nur in der Originalform (ohne Herkuftszusatz) geführt werden. Der Erwerb der "kleinen Doktorgrade" steht lt. Aussagen des Sekretariates der Kultusministerkonferenz Deutschland nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung. Dies wäre jedoch die Voraussetzung, um diese Grade auch in Deutschland als "Dr.-Grade" tragen zu dürfen (siehe dazu Beschluss der KMK vom 21. 09. 2001, Punkt 2).
Tschechische Republik
In der Tschechischen Republik ist ein 3 bis 5-jähriges wissenschaftliches Doktoratsstudium üblich. Lehrveranstaltungen, Fachprüfungen und die staatliche Doktorprüfung (sog. Rigorosum) und die Disputation sind obligatorisch. Mit Änderungen der Promotionsordnungen per Gesetz 111/1998 wird den Absolventen der Doktoratsstudien der einheitliche Doktorgrad
doktor, abgekürzt:
Ph.D. (hinter dem Namen zu führen) zuerkannt. Der Doktorgrad enthält keine Angabe des absolvierten Fachgebietes. Lediglich im Fach Theologie wird der theologische Doktorgrad
doktor teologie, abgekürzt
Th.D. verwandt.
Ukraine
In der Ukraine ist ein 3 bis maximal 6-jähriges Doktoratsstudium üblich, oft als postgraduales Studium. Prüfungen sowie das Erstellen einer Doktorarbeit, die öffentlich verteidigt werden muss, sind die Inhalte dieser Studiengänge. Bei erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad „Kandidat nauk“ (Kandidat der Wissenschaften) vergeben. Er ist vergleichbar mit dem internationalen Abschluss Ph.D.. Aufbauend darauf besteht die Möglichkeit, den höchsten in der Ukraine zu vergebenden Grad „Doktor nauk“ zu erwerben. Dieser Grad ist mit einer Habilitation vergleichbar. Die Habilitationsarbeit sollte einen Beitrag zur Weiterentwicklung innerhalb eines bestimmten Forschungsgebiets leisten und vollständig bzw. in wichtigen Teilen veröffentlicht werden.
Ungarn
In Ungarn ist seit 1993 ein 3 bis fünfjähriges Doktoratsstudium üblich, was zum einheitlichen Doktorgrad „doktor“, entweder abgekürzt als
Ph.D. oder, in künstlerischen Studiengängen, abgekürzt als DLA (Doctor of Liberal Arts), führt und das Universitätsdoktorat „doctor universitatis“ abgelöst hat. In Ungarn ist der Doktorgrad ein obligatorischer Bestandteil des Familiennamens.
Außerdem bestehen medizinische und juristische Berufsdoktorate.
In Deutschland kann der ungarische Ph.D. und DLA auch als Dr. ohne Namenszusatz geführt werden, die Berufsdoktorate und der das frühere Universitätsdoktorat ausschließlich in der verliehenen Form mit zusätzlicher Angabe der verleihenden Institution.
Anerkennung von Doktorgraden
Im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs ist die Datenbank
anabin entwickelt worden. Anabin ist das
Akronym für „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“. Zu diesem Zweck wird in dieser Datenbank für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) aufgebaut.
Promotionsberatung und Titelhandel
Der Doktortitel bringt seinem Träger gesellschaftliches Ansehen und eventuell eine Einkommenssteigerung, abhängig von Beruf und Land. Daher besteht für manche Menschen die Versuchung, den Titel auch ohne die entsprechende Investition von Zeit und Aufwand zu erlangen. Attraktiv ist aber vor allem der Titel ohne den Zusatz h.c. und ohne die Auflage, ihn mit Herkunftsangabe führen zu müssen.
Daher gibt es so genannte „Promotionsberater“, die dem Hilfesuchenden anbieten, Kontakte zu einem Professor zu knüpfen und die Promotion unterstützend zu begleiten. Da letztlich aber der Doktorand selbst sein Thema finden und bearbeiten muss, bleibt nur wenig übrig, das von einer legalen Promotionsberatung sinnvoll erledigt werden könnte.
Eine illegale „Promotionsberatung“ besteht beispielsweise darin, die Arbeit von einem Ghostwriter schreiben zu lassen und den Doktoranden in einem Schnellkurs für die mündliche Prüfung fitzumachen. Auch die Bestechung eines Professoren kann unter diese Art der „Promotionsberatung“ fallen. Die Beteiligten riskieren allerdings eine Anklage wegen Betrugs, der Professor zusätzlich wegen Bestechlichkeit im Amt.
Der „Titelhandel“ hingegen verkauft falsche oder wertlose Doktortitel. Dabei erhält der Kunde
- eine Doktorurkunde von einer ausländischen Universität;
- oder eine Doktorurkunde einer Phantasieuniversität, die der Titelhändler sich ausgedacht hat;
- oder eine gefälschte Doktorurkunde einer richtigen Universität (Tatbestand der Dokumentenfälschung).
Mit einer so erlangten Urkunde geht der Kunde zum Einwohnermeldeamt und lässt sich den Doktortitel in den Personalausweis eintragen. Wenn der Beamte die vorgelegte Urkunde nicht überprüft, ist der Betrug perfekt. Allerdings besteht dauerhaft die Gefahr der Entdeckung, und der Kunde kann vom Titelhändler erpresst werden. Sich mit einem falschen Doktorgrad für eine Stelle zu bewerben ist Betrug.
Unterscheidung nach Fakultäten
In allen wissenschaftlichen Disziplinen kann ein Doktorgrad erworben werden. Die Zusätze sind meist
lateinisch und werden häufig abgekürzt.
Deutschland
- Dr. agr. (agriculturae): Doktor der Agrarwissenschaften
- Dr. biol. hom. (biologiae hominis): Doktor der Humanbiologie
- Dr. cult. (culturae): Doktor der Kulturwissenschaften
- Dr. disc. pol. (disciplinarum politicarum): Doktor der Sozialwissenschaften (Politikwissenschaften)
- Dr.-Ing. (Doktor-Ingenieur): Doktor der Ingenieurwissenschaften. (Einführung 1899 an den Technischen Hochschulen Deutschlands. Wegen des Widerstandes der damaligen klassischen Universitäten gilt für den Titel die deutsche Schreibweise, nicht die lateinische)
- Dr. iur. (iuris): Doktor der Rechtswissenschaften (auch: jur. für "juris", jedoch falsch, da es im Lateinischen Alphabet kein "j" gab)
- Dr. iur. utr. (iuris utriusque): Doktor "beiderlei Rechte", also des weltlichen und des kirchlichen Rechts (auch j.u.; jur.utr., s.o.)
- Dr. iur. can. (iuris canonici): Doktor der kanonischen Rechtswissenschaften
- Dr. iur. et rer. pol (iuris et rerum politicarum): Doktor der Rechts- und Staatswissenschaften
- Dr. med. (medicinae): Doktor der Medizin
- Dr. med. dent. (medicinae dentariae): Doktor der Zahnmedizin
- Dr. med. vet. (medicinae veterinariae): Doktor der Tiermedizin
- Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor der Bodenkultur
- Dr. oec. (oeconomiae): Doktor der Wirtschafts- / Verwaltungswissenschaften
- Dr. oec. publ. (oeconomiae publicae): Doktor der Staatswissenschaften / Volkswirtschaft
- Dr. oec. troph. (oecotrophologiae): Doktor der Ernährungswissenschaften / Haushaltswissenschaft
- Dr. paed. (paedagogiae): Doktor der Erziehungswissenschaften
- Dr. phil. (philosophiae): Doktor der Philosophie. Umfasst die ganze Breite der alten Philosophischen Fakultäten, insbesondere alle Philologien, aber auch Soziologie, Geschichte, Psychologie, Pädagogik, zuweilen auch noch Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften
- Dr. phil. in art. (philosophiae in artibus): Doktor der Philosophie in den Künsten (künstlerisch-wissenschaftlich) (nur Hochschule für bildende Künste Hamburg)
- Dr. phil. nat. (philosophiae naturalis): Doktor der Naturwissenschaften (geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt, in Frankfurt am Main aber anstelle des Dr. rer. nat.)
- Dr. PH (public health): Doktor der Gesundheitswissenschaften
- Dr. rer. agr. (rerum agriculturarum): Doktor der Landbauwissenschaften bzw. Landwirtschaft und Bodenkultur
- Dr. rer. biol. vet. (rerum biologiae veterinariae): Doktor der Veterinärbiologie
- Dr. rer. biol. hum. (rerum biologiae humanae habilitatus): Doktor der Humanbiologie
- Dr. rer. cult. (rerum culturarum): Doktor der Kulturwissenschaften
- Dr. rer. cur. (rerum curae): Doktor der Pflegewissenschaften
- Dr. rer. forest. (rerum forestalium): Doktor der Forstwissenschaften (auch ohne "rer.")
- Dr. rer. hort. (rerum horticulturarum) Doktor der Gartenbauwissenschaften
- Dr. rer. medic. bzw. Dr. rer. med. (rerum medicarum): Doktor der Theoretischen Medizin, bzw. Doktor der Medizinwissenschaften
- Dr. rer. merc. (rerum mercantilium): Doktor der Handelswissenschaften
- Dr. rer. mont. (rerum montanarum): Doktor der Bergbauwissenschaften
- Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften, oft auch der Mathematik, Informatik oder Psychologie
- Dr. rer. oec. (rerum oeconomicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaften
- Dr. rer. pol. (rerum politicarum): Doktor der Politikwissenschaften, (Staatswissenschaften) und heute zumal der Wirtschaftswissenschaften, insbesondere der Betriebswirtschaftslehre
- Dr. rer. physiol. (rerum physiologicarum): Doktor der Humanbiologie
- Dr. rer. publ. (rerum publicarum): Doktor der Verwaltungswissenschaften
- Dr. rer. sec. (rerum securitatis): Doktor der Sicherheitswissenschaften
- Dr. rer. silv. (rerum silvestrium): Doktor der Forstwissenschaften (#)
- Dr. rer. soc. (rerum socialium): Doktor der Sozialwissenschaften
- Dr. sc. agr. (scientiarum agrariarum): Doktor der Agrarwissenschaften
- Dr. sc. hum. (scientiarum humanarum): Doktor der Humanwissenschaften
- Dr. sc. mus. (scientiae musicae): Doktor der Musikwissenschaften
- Dr. sc. oec. (scientiarum oeconomicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaften
- Dr. sc. soc. (scientiae socialis): Doktor der Sozialwissenschaften
- Dr. Sportwiss.: Doktor der Sportwissenschaften
- Dr. theol. (theologiae): Doktor der Theologie, früher häufig nur D.
- Dr. troph. (throphologiae): Doktor der Ernährungswissenschaft
Sonstige Doktorgrade
- Dr. mult. (multiplex): abkürzend bei einer Person mit mehreren Doktorgraden; meistens nur bei Trägern mehrerer Ehrendoktortitel (Dr. h. c. mult.) üblich
- Dres. (doctores), Abkürzung bei Nennung mehrerer Personen mit Titel (bspw. Dres. Meier und Müller)
- Dr. habil. (habilitatus): Doktor mit Lehrberechtigung (Habilitation)
- Drs. (doctorandus): Bezeichnung für eine Person, die eine Doktorarbeit schreibt
- Dr. des. (designatus): Doktortitel, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der Veröffentlichung der Dissertation geführt werden kann.
- DDr.' (Dr. theol. et Dr.): Eine Person mit einem theologischem (Ehrendoktortitel) und einem weiteren Doktortitel.
- Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor ("der Ehre halber")
- Dr. e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch eh. oder E.h.
- D. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie
Die Ehrendoktorwürde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad.
DDR
- Aus der DDR übernommen: oben mit einer Raute (#) markiert
- Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor der Handelswissenschaften
- Dr. rer. mil. (rerum militarium): Doktor der Miltärwissenschaften
- Dr. sc. (scientiæ ...): Doktor der Wissenschaften (in Kombination mit der jeweiligen Fakultät, bspw. Dr. sc. jur.)
Damals vergleichbar mit der Habilitation in Westdeutschland.
Österreich
- DDr.: inoffizielle Abkürzung für zweifachen Doktorgrad (Dr. mult. ist in Österreich nicht gebräuchlich), analog für dreifache (DDDr.) und vierfache (DDDDr.) Doktorgrade.
- Dr. iur. (iuris): Doktor(-in) der Rechtswissenschaften.
- Dr. med. dent. (medicinæ dentalis): Doktor(-in) der Zahnmedizin. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
- Dr. med. dent. et scient. med. (medicinæ dentalis et scientiæ medicæ): Doktor(-in) der Zahnmedizin mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
- Dr. med. univ. (medicinæ universæ): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
- Dr. med. univ. et scient. med. (medicinæ universæ et scientiae medicæ): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
- Dr. med. vet. (medicinæ veterinariæ): Doktor(-in) der Veterinaermedizin.
- Dr. mont. (rerum montanarum): Doktor(-in) der montanistischen Wissenschaften. Wird nur von der Montanuniversität Leoben vergeben.
- Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor(-in) der Handelswissenschaften.
- Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor(-in) der Bodenkultur. Wird nur von der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) vergeben.
- Dr. phil. (philosophiæ): Doktor(-in) der Philosophie. Umfasst die gesamten Geisteswissenschaften, u. a. Deutsche Philologie ("Germanistik"), Philosophie, Politikwissenschaft u. v. a. m.
- Dr. phil. fac. theol. (philosophiæ facultatis theologicæ): Doktor(-in) der Philosophie einer katholisch-theologischen Fakultät.
- Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor(-in) der Naturwissenschaften.
- Dr. rer. silv. (rerum silvestirum): Doktor(-in) der Forstwissenschaft
- Dr. rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque): Doktor(-in) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, umfasst u.a. BWL, Soziologie, VWL, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik.
- Dr. rer. techn. (rerum technicarum): Doktor(-in) der technischen Wissenschaften
- Dr. sc. hum. (scientiarum humanarum): Doktor(-in) der Gesundheitswissenschaften.
- Dr. sc. inf. med. (scientiarum informaticarum medicæ): Doktor(-in) der medizinischen Informatik. (Private Universität für medizinische Informatik und Technik Tirol - bis Ende 2004)
- Dr. sc. inf. biomed. (scientiarum informaticarum biomedicæ): Doktor(-in) der biomedizinischen Informatik. (Private Universität für medizinische Informatik und Technik Tirol - seit Anfang 2005)
- Dr. scient. med (scientiæ medicæ): Doktor(-in) der medizinischen Wissenschaft. Dies ist ein wissenschaftliches Doktorat mit dem die Fähigkeit zur selbständigen Forschung in der Medizin nachgewiesen wird. Wenn Absolventen eines Dr. med. dent. oder Dr. med. univ. den Dr. scient. med. erwerben, wird kein zusätzlicher Doktorgrad vergeben sondern "et scient. med." hinzugefuegt, siehe Dr. med. dent. et scient. med. bzw. Dr. med. univ. et scient. med.
- Dr. techn. (technicæ): Doktor(-in) der technischen Wissenschaften, umfasst u.a. Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau und Technische Chemie/Mathematik/Physik, vgl. Dr.-Ing. in Deutschland.
- Dr. theol. (theologiæ): Doktor(-in) der Theologie.
Schweiz
Literatur
- Umberto Eco, Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt, Verlag C.F. Müller, Heidelberg 2003. ISBN 3-8252-1512-1
- Kai U. Jürgens, Wie veröffentliche ich meine Doktorarbeit?, Verlag Ludwig, Kiel 2005. ISBN 3-937719-28-8
- Helga Knigge-Illner, Der Weg zum Doktortitel, Campus Verlag, Frankfurt 2002. ISBN 3-593-36811-0
Siehe auch
Weblinks
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