Divergenz (f.) bezeichnet allgemein die Auseinanderentwicklung zweier Objekte oder Prozesse, ausgehend von einem Ursprung. Spezielle Bedeutungen:
- Evolution: Durch Isolation entwickeln sich zwei Teilpopulationen immer weiter auseinander, bis sie auch genetisch isoliert sind und somit zwei neue Arten bilden. Siehe: Divergenz (Biologie).
- In der Mathematik bezeichnet man mit Divergenz
- In der Medizin die abweichende Stellung der Augen von den Blicklinien, die sich in der Nähe oder Ferne schneiden
- In der Meteorologie das Auseinanderströmen von Luftmasse in einem Hochdruckgebiet, siehe Divergenz (Meteorologie)
- In der Optik ist die Divergenz ein Maß für die Richtungscharakteristik des Strahlenbündels, siehe Divergenz (Optik)
- In der Beschleunigerphysik ist die Divergenz eine Eigenschaft des Teilchenstrahles, siehe Teilchenstrahlen.
- In der Geologie versteht man unter Divergenz das Auseinanderdriften zweier Lithosphärenplatten, der divergenten tektonischen Platten.
- In der Rechtswissenschaft bezeichnet die Divergenz das Auseinanderfallen zweier gerichtlicher - zumeist höchstrichterlicher - Entscheidungen. Folge ist die Möglichkeit von sog. Divergenzvorlagen für das aktuell entscheidende Gericht zur Wahrung der Rechtseinheit, z.B. nach § 132 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz, oder von Divergenzrechtsmitteln (Berufung (Recht) oder Revision (Recht)) für die betroffenen Parteien eines jetzt divergent entschiedenen Rechtsstreits.
- In der Linguistik bezeichnet man damit das Phänomen, wenn ein Begriff in der Quellsprache mehrere Entsprechungen in der Zielsprache hat, siehe Divergenz (Linguistik)
Siehe auch