Dissozialität setzt sich aus dem lateinischen Präfix dis- (= entzwei, auseinander, weg-, zer-) und dem deutschen Wort Sozial (von lat. socius = gemeinsam, verbunden, verbündet) zusammen. Es ist eine Bezeichnung für diejenige Person, die nicht die Fähigkeit besitzt sich in die bestehende Gesellschaft einzuordnen, und stammt aus den Fachbereichen der Psychologie und Soziologie.
Im Gegensatz zum heutzutage umgangssprachlich genutzten Wort Asozialität findet sich Dissozialität recht selten im deutschen Sprachgebrauch. Verwendet wird es größtenteils neben den bereits erwähnten Fachgebieten in juristischen Kontexten sowie gelegentlich bei pädagogischen Diagnosen. So ist z.B. bei Kriminellen und Straftätern die Rede von dissozialem Verhalten, aber auch bei introvertierten bzw. zurückhaltenden Personen, die sich gänzlich aus der Gesellschaft isolieren, wird mitunter von Dissozialität gesprochen.
In der ICD-10 wird die Dissoziale Persönlichkeitsstörung unter der Schlüsselzahl F60.2 geführt.
Dissoziale Persönlichkeitsstörung (F60.2). Während das DSM-IV die Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung ausdrücklich erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet, gibt die ICD-10 keine entsprechend enge Grenze vor. Die ICD-10-Kriterien beschreiben neben sozialer Devianz charakterologische Besonderheiten, insbesondere Egozentrik, mangelndes Einfühlungsvermögen und defizitäre Gewissensbildung. Kriminelle dissoziale Handlungen sind also keine Bedingung sine qua non! Mindestens drei der in der ICD-10 genannten Merkmale müssen erfüllt sein. Hierzu gehören:
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