Als Displaced Person (DP; engl. für entheimatete Person) bezeichnet man eine Zivilperson, die sich aufgrund von Kriegsfolgen zwangsweise außerhalb ihres Heimatstaates aufhält. Die Bezeichnung steht allgemein für Menschen, die infolge von Krieg, Verfolgung oder auch Katastrophen ihr Herkunftsgebiet verlassen mussten und aufgrund der Situation nicht dorthin zurückkehren können.
Der Begriff "Displaced Persons" wurde im Zweiten Weltkrieg vom SHAEF vor allem für die Zwangsarbeiter und Zwangsverschleppten der nationalsozialistischen Herrschaft verwendet, die vornehmlich aus osteuropäischen Staaten stammten und sich nach 1945 in Deutschland aufhielten. Insbesondere werden Menschen so bezeichnet, die von den Nationalsozialisten interniert oder verschleppt oder als so genannte Fremdarbeiter im Ausland angeworben worden waren und nach dem Zweiten Weltkrieg aus Konzentrationslagern oder Zwangsarbeit befreit wurden, beziehungsweise sich selbst befreit hatten.
In den späteren westlichen Besatzungszonen befanden sich zum Ende des 2. Weltkrieges etwa 6,5 Millionen DPs.
Die Britische Administration in Deutschland führte den Begriff für Menschen ein, die "nicht da sind, wo sie hingehören". Angesichts der Kriegswirren ist die genaue Zahl ungeklärt, sie wird mit zwischen 6,5 und 12 Millionen beziffert, wobei sich die letztere Zahl auf alle von den Alliierten befreiten DPs bezieht, also auch auf jene, die sich in den zuvor von Deutschland besetzten Gebieten befanden. Ein großer Teil dieser Menschen konnte relativ schnell von den Alliierten in ihre Ursprungsländer zurückgeführt ("repatriiert") werden. In den Fällen von Staatsangehörigen der westlichen Alliierten stellte die Repatriierung ein geringes Problem dar. Auch die Rückkehr von Zwangsarbeitern aus Nord-, West- und Südeuropa verlief den Umständen entsprechend zügig. Die Repatriierung wurde von der UNRRA, einer Unterorganisation der UNO unter Leitung der Militäradministrationen der westlichen Besatzungszonen durchgeführt. Bis September 1945 konnten alle bis auf ungefähr 1,2 Millionen DPs repatriiert werden.
Nur die Heimführung von Fremdarbeitern aus Osteuropa, insbesondere der Ukraine, und dem Baltikum dauerte unverhältnismäßig lange. Dies hatte vor allem zwei Gründe. So konnten beispielsweise die ehemaligen Zwangsarbeiter aus Polen erst Ende 1945 aus Ludwigshafen heimkehren, da die Sowjetunion erst auf die Rückführung aller sowjetischen Bürger bestand, bevor sie den Weg durch ihre Besatzungszone auch anderen DPs erlaubte.
Auch kam es vor, dass sich ehemalige polnische Zwangsarbeiter der Rückführung widersetzten, da sie nicht in ihre kommunistisch regierte Heimat zurückkehren wollten. In dieser Haltung wurden sie auch durch Funktionäre der Londoner Exilregierung bestärkt. Dazu kam die Tatsache, dass der Ostteil Polens von der Sowjetunion annektiert worden war. Häufig wurden DPs gegen ihren erklärten Willen zwangsrepatriiert. Unter den sowjetischen Zwangsarbeitern herrschte oft die Furcht, in Stalins Sowjetunion für ihre Zwangsarbeit bei dem deutschen Gegner nach ihrer Heimkehr bestraft zu werden. Diese Sorge war nicht unbegründet, fast alle hatten das unter dem Stalin-Regime später schwer zu bereuen, da von den repatriierten Sowjetbürgern 157 000 wegen des Verdachts auf Kollaboration hingerichtet wurden.
Im strengen Winter 1945/46 kam die Repatriierung der DPs fast vollständig zum Erliegen. Die verbliebenen DPs wurden großteils als nicht repatriierbar bezeichnet.
Ab Anfang 1947 wurde versucht, die bisher nicht repatriierten DPs in anderen Ländern anzusiedeln. Zu den Aufnahmeländern gehörten unter anderem Großbritannien, Kanada, Belgien, USA, Frankreich, Palästina, Australien. Unter anderem die Auswanderung von Juden nach Palästina führte 1948 zur Gründung des Staates Israel (vgl. Exodus (Schiff)). Da Länder wie die Vereinigten Staaten keine Tuberkulose-Kranken aufnahmen, blieb vielen DPs auch die Neuansiedlung (engl. Resettlement) verwehrt.
Die verbliebenen oder zurückgekehrten Displaced Persons, darunter viele Juden sowie Sinti und Roma, die im Verständnis der Verwaltung keinem Staat zuzuordnen waren, blieben teilweise jahrelang in DP-Lagern (engl.:dp-camps), wo sie von der UNRRA (ab 1947 von ihrer Nachfolgeorganisation IRO) und jüdischen Organisationen wie dem Joint Distribution Committee betreut wurden. Die Situation in den Lagern war anfangs kritisch, was im Harrison-Report zum Ausdruck kam; teilweise handelte es sich bei den Unterkünften um ehemalige Zwangsarbeiter- oder Konzentrationslager (z. B. Bergen-Belsen), in denen die Befreiten nun leben sollten. Zudem wurden sie von der deutschen Bevölkerung und auch der Administration stark diskriminiert. Aufgrund der ungeklärten Perspektive wurden in einigen größeren Lagern Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Lehrerseminare eingerichtet.
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 erhielten die verbliebenen DPs die Rechtsstellung "heimatlose Ausländer"; einige von ihnen sind bis heute staatenlos.
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