Der Diskontsatz (von ital. disconto, zu lat. discomputare für abrechnen) ist der Zinssatz, zu dem eine Bank Wechsel bei der Zentralbank verpfänden (rediskontieren) kann. Damit kann sie sich kurzfristig Liquidität verschaffen. Als Preis zahlt sie dafür den Diskontsatz (als Abschlag vom Nominalwert).
Der Diskontsatz wird von einer Zentralbank festgelegt, in Deutschland vor 1999 von der Deutschen Bundesbank. Er galt in Deutschland als Basiszinssatz und war deshalb Bezugspunkt in vielen Verträgen. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) wurde das Diskontgeschäft eingestellt. Die EZB setzt den Leitzins fest.
In Verträgen und Gesetzen wurde der Diskontsatz durch den Basiszinssatz abgelöst, der mit Wirkung seit 1. Januar 2002 in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist.
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