Disagio ist ein Abschlag vom Nennwert, der bei Ausreichung eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Geldsorten vereinbart werden kann. Das Disagio wird in der Regel in Prozent angegeben.
Grund eines Disagios ist die Vereinbarung eines niedrigen Zinssatzes, wodurch die spätere Belastung bei der Rückzahlung geringer gehalten werden kann. Außerdem kann der Betrag des Disagios im Jahr der Auszahlung und bei Erfüllung der Rahmenbedingungen steuerlich geltend gemacht werden.
Für Selbstnutzer einer Immobilie gibt es seit der Neuregelung der Eigenheimförderung 1996 allerdings keine steuerlichen Vorteile mehr durch das Disagio. Deswegen ist es in diesem Fall auch nicht sinnvoll, ein Disagio aufzunehmen. Anders liegt der Fall bei Darlehensnehmern, die ihre Immobilie vermieten wollen. Hier können Disagios als Werbungskosten direkt von der Steuer abgesetzt werden.
Die nachstehende Änderung (Abschaffung des Sofortabzugs) wurde mit Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.12.2005 über den 31.12.2005 hinaus ausgesetzt (bis zu einer gesetzlichen Klarstellung). (Link zum Rundschreiben)
Änderung ab 1. Januar 2006: Ein Disagio/Damnum darf sich nach den neuen Vorschriften nur anteilig auf den Zeitraum verteilt auswirken, für den das Disagio geleistet wird. Nimmt ein Vermieter ab 2006 ein zehnjähriges Darlehen mit einem Disagio von 20.000 Euro auf, dürfen die nächsten zehn Jahre nur noch 2.000 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgezogen werden. Das Gegenteil des Disagios ist das Agio oder Aufgeld.
Bei Vereinbarung eines Darlehens in Höhe von 200.000 Euro mit einem Disagio von 5 % werden nur 190.000 ausbezahlt. Es müssen aber 200.000 zurückgezahlt werden, und die Zinsen werden auch aus dem Betrag von 200.000 Euro berechnet. Das heißt, dass es sich praktisch um eine Zinsvorauszahlung oder eine Zahlung der Darlehensgebühren handelt. Deshalb ist das Disagio bei der Ausweisung des effektiven Jahreszinses zu berücksichtigen.
Weiterhin ist zu beachten, dass man das Disagio bei einem Fälligkeitsdarlehen linear auf die Laufzeit zu verteilen hat.
Bei einem Tilgungsdarlehen ist die digitale Methode anzuwenden, bei der die Verteilung des Disagio in fallenden Beträgen erfolgt.
Aufnahme eines Darlehens am 1. Juni 2006 in Höhe von 105.000,- Euro. Der Betrag wird zu 100% ausgezahlt. Daraus ergibt sich ein Disagio von 10.000,- Euro. Die Laufzeit des Darlehens beträgt fünf Jahre. Es kann frei gewählt werden, ob das Disagio aktiviert werden soll.
==> Abschreibung des Disagios auf die gesamte Laufzeit seit 1. Januar 2006.
Buchungssatz am 1. Januar 2006:
Bank 490.000,- an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 490.000,-
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 10.000,- an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000,-
Buchungssatz am 31. Dezember 2006:
Nebenrechnung: Disagio 10.000,- : 5 Jahre = 2.000,-
| Abschreibungen auf ARAP | 2.000,- | |
| an ARAP (Disagio) | 2.000,- |
==> Abschreibung des Disagios sofort.
Buchungssatz am 1. Januar 2006:
Bank 490.000,- an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 490.000,-
Zinsaufwendungen 10.000,- an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000,-