Als direkten Schuß bezeichnet man beim Schießen mit Schützenwaffen einen Schuß, bei dem die Flugbahn des Projektils während ihres Verlaufs innerhalb der gesamten Visierentfernung die Höhe des anvisierten Ziel nicht überschreitet.
Das abgefeuerte Projektil folgt einer nicht völlig geradlinigen, leicht nach oben gekrümmten Flugbahn, die über der Visierlinie (theoretische Verlängerung des Laufes) liegt und wieder abfällt. Die maximale Entfernung, die das Projektil zurücklegt, ohne die Zielhöhe zu überschreiten, wird Entfernung des direkten Schusses genannt. Sie ist somit abhängig von der Rasanz (Flugbahnhöhe am Gipfelpunkt) der Flugbahn und der Höhe des Zieles abhängig. Je höher das Ziel und je flacher die Flugbahn ist, desto weiter ist auch die Entfernung des direkten Schusses.
Ziele, die innerhalb der Entfernung des direkten Schusses liegen, können somit ohne ständiges Verstellen des Visiers getroffen werden, wenn das Ziel "aufsitzend" anvisiert wird. Da die Flugbahn dann über die gesamte Entfernung unterhalb der Zielhöhe liegt, kann der Schuß nicht über das Ziel hinweg gehen, im ungünstigsten Falle wird zumindest der Fuß des Ziels getroffen.
Beträgt die errechnete Entfernung des direkten Schusses aber z.B. ebenfalls 600 Meter, so kann der Schütze das sich nähernde Ziel bei jeder Entfernung treffen, ohne das Visier zu verstellen, sobald es näher als 600 Meter kommt. Zielaufsitzend anvisiert, wird das Ziel somit auch bei einer Entfernung von z.B. nur 100 Metern getroffen, obwohl der Schütze die Visiereinstellung von 600 Metern nicht verändert.
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"Direkter Schuss".
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