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Mit Directors' Dealings bezeichnet man Wertpapiergeschäfte des Managements von börsennotierten Aktiengesellschaften mit Aktien des eigenen Unternehmens.

Seit 1. Juli 2002 gelten neuen Vorschriften für die Meldepflicht dieser Transaktionen. Nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) müssen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder börsennotierter Gesellschaften, aber auch bestimmte Familienmitglieder dieser Personen, alle Verkäufe und Käufe von Aktien ihres Unternehmens "unverzüglich" veröffentlichen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betreibt dazu eine Datenbank.

Weblinks


Wertpapiere und Börse | Wertpapierrecht

 

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