Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Diplom-Verwaltungswirtin (FH) (Dipl.-Verw.-Wirt (FH)) kann der akademische Grad des Beamten im gehobenen nichttechnischen Dienst lauten.
Eingangsamt ist die Besoldungsgruppe A 9, die Amtsbezeichnung lautet anfangs Inspektor zur Anstellung (abgekuerzt z.A.) oder Kommissar (Polizei), zumeist mit einem beschreibenden Zusatz wie z.B. Verwaltungsinspektor z.A., Stadtinspektor z.A., Regierungsinspektor z.A., Polizeikommissar oder Kriminalkommissar.
Diplom-Verwaltungswirte (FH) sind berechtigt, die mittlere Führungsebene in der Verwaltung zu übernehmen.
Zusätzlich wurde in den 1990er Jahren erstmals der Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaft (VBWL) eingeführt, der die Modernisierung der Verwaltung durch gezielte Anwendung privatwirtschaftlicher Konzepte fördern soll. Hier ist vor allem die Umstellung der kameralen auf die doppische Buchführung in einigen Bundesländern zu erwähnen. Die Studienabschlüsse werden als Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH) und Diplom-Verwaltungswirt (FH) bezeichnet.
Es gelten grundsätzlich die Voraussetzung für die Laufbahn des gehobenen (Beamten-) Dienstes: Fachhochschulreife oder Abitur, dann drei bis vier Jahre Studium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung; das Studium wird - fachhochschultypisch - von längeren Praxisphasen begleitet, die je nach Bundesland auch einen Anteil von 50 % erreichen können.
Schwerpunkte des Hauptstudiums können Rechtswissenschaften (Kommunal-, Staats- und Privatrecht), Wirtschaftswissenschaften (Betriebs- und Volkswirtschaftslehre), verschiedene sozialwissenschaftliche Fächer (z.B. Psychologie) oder Mischformen (z.B. bei Bundesbank, Polizei) sein.
Während des Studiums ist der Studierende in der Regel Inspektoranwärter, d.h. steht in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhält Anwärterbezüge seines Dienstherrn. Für Beamte des mittleren Dienstes, die das Endamt ihrer Laufbahn erreicht haben, besteht die Möglichkeit, nach einer Wartezeit von mind. vier Jahren als sog. "Aufstiegsbeamte" auch ohne Fachhochschulreife den Aufstieg in den gehobenen Dienst anzutreten (Quereinsteiger), womit zumeist eine Verkürzung der Studiendauer einhergeht. Eine Diplomierung ist in diesen Fällen jedoch nur möglich, wenn man den Studiengang regulär absolviert. In diesem Fall wird statt des akademischen Grades eine staatliche Bezeichnung verliehen.
Seit einige Jahren wird (zumindest in NRW) der Ausbildungsabschluss der Beamten des mittleren Dienstes (Stadtsekretäranwärter usw.) als "Verwaltungswirt" (ohne "Diplom-" ) bezeichnet. Die Ausbildung für den mittleren Dienst findet nicht an Fachhochschulen, sondern verwaltungsinternen Verwaltungsschulen (z.B. Studieninstitute für kommunale Verwaltung, Feuerwehrschulen) statt. Die Ausbildung beträgt meist 2 Jahre. Voraussetzung ist in der Regel Fachoberschulreife.
Abschlüsse und Zertifikate | Akademische Bildung | Öffentlicher Dienst
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