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Bei Einführung der Kennzeichen Anfang des 20. Jahrhunderts waren die Zahlen der ersten Gruppe entsprechend der Ländernamen alphabetisch geordnet. Auch heute noch ist diese Sortierung zu erkennen, allerdings mit Lücken und Ausnahmen, da sich beispielsweise Staaten umbenannt haben (Beispiel: Burma → Myanmar), heute nicht mehr existieren, oder im Laufe der Zeit neu gegründet worden sind (Beispiel: Kroatien) und daher am Ende eingeordnet wurden.
Die Zahlen 0 bis 9 werden für das diplomatische Korps nicht benutzt, da diese der deutschen Staatsführung (Bundespräsident, Bundeskanzler, Außenminister) vorbehalten sind.
Die Zahlen 10 bis 169 sind Staaten vorbehalten, wobei die erste vergebene Nummer, die 10, für die Nuntiatur bzw. den Vatikan steht, da der Vertreter des Papstes im diplomatischen Korps als geborener Doyen gilt. So hat man auch bei der Vergabe der Codes den vatikanischen Vertretern die Vorrangstellung eingeräumt. 170 bis 199 sind für Organisationen mit diplomatischen und/oder konsularischen Privilegien vorgesehen. Ab 200 werden Zahlen wieder Staaten zugeordnet.
Variante 1 beginnt mit einer 0 (Ziffer Null), gefolgt von dem obligatorischen Zulassungsstempel. Im Anschluss folgt zuerst die Landeskennziffer, davon getrennt durch einen Bindestrich eine weitere Zahl. Je niedriger diese letzte Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang; die 1 hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters. Wird ein solches Kennzeichen gestohlen (egal ob mit oder ohne Auto, z. B. als Souvenir oder ähnliches), kann das gleiche Kennzeichen erneut verwendet werden, allerdings folgt dann dem letzten Ziffernblock ein A. Sollte dieses Kennzeichen wiederum gestohlen werden, wird dem aufsteigenden Alphabet nach der jeweils nächste Buchstabe verwendet.
| 0 ° 17 - 1 | ist beispielsweise das Dienstfahrzeug des Botschafters der USA | ||
| 0 ° 17 - 37A | wäre das nachfolgende Kennzeichen des gestohlenen 0 ° 17 - 37 |
Variante 2 hat als einzigen Unterschied zur zuvorgenannten Variante anstelle der 0 die Kennung der Zulassungsstelle. Die Durchnummerierung der Fahrzeuge erfolgt oberhalb eines für Kennzeichen der Variante 1 reservierten Bereichs, z.B. ab 300 für die USA. Diese Variante wird bei Fahrzeugen verwendet, die zwar für eine Botschaft, ein Konsulat oder eine Internationale Organisation fahren, aber nicht in vollem Umfang den diplomatischen Schutz genießen.
| B ° 17 - 323 | ist beispielsweise ein Fahrzeug, das im Dienste der USA in Berlin zugelassen ist |
Variante 3 entspricht dem Aussehen eines deutschen Behördenkennzeichen. Allerdings beginnt der Ziffernblock immer mit einer 9 und es gibt keinen Ziffernblock mit einem Ländercode nach unten stehender Liste. In Berlin und Bonn wird diese Variante nicht genutzt bzw. sie wurde in den beiden Städten noch nicht beobachtet.
| F ° 9xxx | ist beispielsweise ein Fahrzeug im konsularischen Dienst, welches in Frankfurt/Main zugelassen ist |
(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)