Der akademische Grad Diplom-Jurist(in) oder Diplomjurist(in) (Dipl.-Jur.) wird heute in Deutschland von vielen Juristischen Fakultäten bzw. den Hochschulen nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen auf Antrag der Absolventen oder automatisch verliehen.
In Bayern wurde der Titel erst nach Klage des Rechtsanwalts Christian Bewart kurz vor der Urteilsverkündung eingeführt, anfangs jedoch nur für Absolventen der Universität Augsburg, gegen die Bewart geklagt hatte. Eine Nachdiplomierung an der Universität Augsburg ist teilweise noch möglich.
In der DDR wurde der akademische Grad eines Diplom-Juristen auch von der Juristischen Hochschule in Potsdam-Eiche verliehen, der Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit. Sie hatte zwar formal Hochschulstatus, gilt aber als reine Kaderschmiede für höhere Offiziere des MfS, die dort keine juristische, sondern ideologische und strategische Ausbildung erhielten. Ein Abschluss dieser Hochschule berechtigt in Deutschland nicht zur Ausübung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter.
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"Diplom-Jurist".
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