Ingenieur (Abk.: Ing.) ist die Berufsbezeichnung für Hochschulabsolventen der Ingenieurwissenschaften. Der Begriff geht auf Sebastien le Pestre de Vauban zurück, den Festungsbaumeister (Chef du Genie) von Ludwig XIV., und wird vom lateinischen Titel "ingeniarius" (Festungsbaumeister) abgeleitet, den auch Leonardo da Vinci trug.
Bekannte ingenieurwissenschaftliche Fachrichtungen sind:
Ingenieure sind in fast allen Bereichen der Wirtschaft tätig. Die Berufsmöglichkeiten in den Unternehmen sind vorwiegend die Bereiche Beratung, Entwicklung, Planung, Fertigung, Messung (Chemische und Physikalische Untersuchungen), Gutachtenerstellung, Programmierung, Prototyping (Produktentwicklung) Vertrieb, Marketing, Steuerung (Produktions-, Prozess-)Konstruktion, Technische Dokumentation, Controlling und im Management. Ingenieure arbeiten außerdem als selbständige Unternehmer, als Angestellte in Ingenieurbüros oder bei Behörden.
Ingenieure zeichnen sich durch analytisches Denkvermögen, gute theoretische und anwendungsorientierte Fachkenntnisse, verbunden mit praxisorientierten und auf kurzfristige Umsetzung bedachte Vorgehensweisen aus; außerdem verfügen sie über eine weitgestreute gute technische Allgemeinbildung.
Die Industrie basiert hauptsächlich auf ingenieurmäßiger Umsetzung technischen Wissens wie die Telekommunikation, die KFZ-Industrie, die Computertechnik, die Energieversorgung usw.
Ingenieure sind die Berufsgruppe mit der größten Beteiligung an Erfindungen.
Absolventen staatlich anerkannter Berufsakademien erhalten eine staatliche Abschlussbezeichnung als Dipl.-Ing. (BA) bzw. Ingenieur (Berufsakademie).
Absolventen früherer Ingenieurschulen bzw. deren Vorgängereinrichtungen können nach landesrechtlicher Regelung die vormals verliehene staatliche Bezeichnung Ing.(grad.) weiterführen oder sich als staatliche Bezeichnung Dipl.-Ing. (FH) nennen. An staatlich anerkannten Bergakademien oder Bergschulen ausgebildete Betriebsführer (Bergbau) führen ebenfalls die Berufsbezeichnung 'Ingenieur'.
Die Berufsbezeichnung 'Ingenieur' ist in der Bundesrepublik Deutschland erst seit Anfang der 1970er Jahre gesetzlich geschützt und wird seither nur an Absolventen entsprechender Einrichtungen verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung 'Ingenieur' führen.
Ingenieure sind in den jeweiligen Berufsverbänden oder auch fachübergreifend, beispielsweise im Verein Deutscher Ingenieure (VDI), organisiert.
Ein 'Beratender Ingenieur' muss bestimmte gesetzlich festgeschriebe Vorgaben erfüllen und sich in die Liste der 'Beratenden Ingenieure' der Ingenieurkammer seines jeweiligen Bundeslandes eintragen. Die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur für einen freiberuflich tätigen Ingenieur ist landesrechtlich geschützt.
Voraussetzung hierfür ist die Reife- und Diplomprüfung einer österreichischen Höheren Technischen Lehranstalt oder einer Höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Lehranstalt, sowie eine dreijährige einschlägige fachliche Tätigkeit in dem Fachgebiet, wo die Reife- und Diplomprüfung abgelegt wurde. Ohne Reife- und Diplomprüfung, aber mit nachgewiesenen gleichwertigen Fachkenntnissen, kann die Standesbezeichnung auch nach acht Jahren Praxis verliehen werden. Vergleichbar dem 'staatlich geprüften Techniker' in Deutschland ohne Reifeprüfung.
Zusätzlich gibt es aber auch den Diplom-HTL-Ingenieur, der sechs Jahre Praxis, sowie eine Diplomarbeit und eine kommissionelle Diplomprüfung ablegen muss. Diese Bezeichnung und die damit verbundenen berufsrechtlichen Rechte werden in der EU (Europäischen Union) anerkannt. Die nächste Stufe stellt der Absolvent der Fachhochschule mit dem akademischen Grad "Diplom-Ingenieur Fachhochschule" (Abk. Dipl.-Ing. (FH)) dar. Der Zusatz "FH" ist auf Grund des Fachhochschulstudiengesetzes immer zu führen.
Daneben existiert in Österreich der Ingenieur mit Hochschulabschluss. Den Absolventen der technischen Studiengänge der (Technischen) Universitäten wird der akademische Grad Diplom-Ingenieur (Abk.: Dipl.-Ing. oder DI) auf Master-Niveau verliehen. An Fachhochschulen wurde ab 1994 der Titel Dipl.Ing(FH) verliehen. Durch eine im Jahr 2006 verabschiedete Gesetzesnovelle entfällt dieser Zusatz künftig bei Master-Studien, nicht aber bei den noch eingerichteten Diplomstudien. Bis 2006 verliehene Grade bleiben von der Neuregelung unberührt, jedoch können Absolventinnen und Absolventen den verliehenen Grad gegebenenfalls auf einen neu eingeführten Master-Grad umschreiben lassen.
Bauingenieur, Chemieingenieur, Physikingenieur, Wirtschaftsingenieur, Liste bedeutender Ingenieure
Ingenieurwissenschaft | Beruf | Berufliche Funktion | Akademische Bildung | Abschlüsse und Zertifikate
Ingeniør | Engineer | Inĝeniero | Insinööri | Ingénieur | מהנדס | Insinyur | Ingenieur | Ingeniør | Ingeniør | Inżynier | Инженер | Engineer | Ingenjör | วิศวกร | Інженер | 工程师
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Ingenieur".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world