Das Diplom (v. griech. Διπλοµα diploma) war eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel; bei den Römern im allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort während des ganzen Mittelalters nicht mehr gebräuchlich. Stattdessen wurden wichtige Schriftstücke mit Charta, Pagina, Literae etc. bezeichnet. Erst im 17. Jahrhundert wurde das Wort Diplom wieder verwendet und bezeichnete alle amtlichen geschichtlichen Aufzeichnungen. Später wurde stattdessen zunehmend das deutsche Wort Urkunde verwendet. Als Diplome wurden fast nur noch Urkunden über die Erlangung akademischer Würden, den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder Auszeichnungen für außerordentliche Leistungen bezeichnet.
Diplomgrade dürfen in Deutschland nur von Hochschulen verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung "Diplom" bzw. "Dipl." und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen solcher Bezeichnungen ist gemäß § 132a Abs. 2 StGB strafbar.
Als Hochschulgrad existiert das Diplom erst seit 1899, als der Diplom-Ingenieur an den Technischen Hochschulen eingeführt wurde. Ein weiterer deutscher Universitätsabschluss ist die Erste Staatsprüfung, die keinen akademischen Grad darstellt - wobei die Hochschule aufgrund der bestandenen Staatsprüfung zusätzlich einen akademischen Grad verleihen kann -, jedoch ebenfalls grundsätzlich zur Promotion berechtigt. Das Diplomstudium gliedert sich in zwei Phasen: Das (zumeist viersemestrige) Grundstudium, das mit dem sog. Vordiplom abgeschlossen wird, und das (vier- bis sechssemestrige) Hauptstudium.
An den Fachhochschulen wird das Diplom ebenfalls als akademischer Grad verliehen, es wird jedoch mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet und berechtigt nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Voraussetzungen, zur Promotion. Neben der im Gegensatz zum universitären Diplom eher anwendungsbezogenen Orientierung unterscheidet sich das Diplom der Fachhochschulen auch durch die in der Regel kürzere Studiendauer von 8 Semestern (bis Ende der 80er 6 Semenster).
An den Gesamthochschulen wurden erstmals gestufte Abschlüsse verliehen, das sogenannte Diplom I und Diplom II, wobei ersteres rechtlich dem Diplom (FH), letzteres dem universitären Diplom entsprach.
Hier ein Beispiel einer Universität:
(Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von zehn Semestern; Master mit vier Semestern; die Promotionsdauer wurde mit sechs Semestern angenommen, jedoch ist das nur ein Richtwert, da die meisten Promotionen keiner „Regelstudienzeit“ unterliegen.)
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr | 7. Jahr | 8. Jahr |
|---|
| Vordiplom ⇒ | Diplom ⇒ | Promotion |
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| Bachelor ⇒ | Master ⇒ | Promotion |
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Nach dem (in der Regel guten bis sehr guten) Abschluss eines Diplomstudienganges an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule ist eine Promotion möglich. Unter besonderen Voraussetzungen können auch Diplom-Absolventen der Fachhochschulen an einer Universität promovieren. Das gilt nicht für einen Diplomabschluss an einer Berufsakademie, da es sich bei diesem nicht um einen akademischen Grad handelt.
Besoldungsrechtlich bedeutet dies, dass Bachelor / Diplom (FH)-Absolventen dem gehobenen Dienst, Master / Diplom-Absolventen dem höheren Dienst zugeordnet werden. Hierbei muss beachtet werden, dass für den Mastergrad einer Fachhochschule die Zuordnung zum höheren Dienst explizit in der Akkreditierung festgestellt werden muss. Einige Mastergrade der Fachhochschulen werden somit nur dem gehobenen Dienst zugeordnet.