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Ein Dienstsiegel ist ein Symbol eines Amtes, mit dem Dokumente rechtsverbindlich gekennzeichnet werden.

Während Dienstsiegel zunächst nur dazu dienten, Schriftstücke als Konvolut zusammenzuhalten („versiegeln“), diente es später auch als Bestätigung für eine Aussage und vor allem für die Echtheit eines Dokumentes (Beurkundung, Beglaubigung), vgl. dazu auch ZPO. Anfänglich waren Dienstsiegel auch mit eingearbeiteten Bändseln versehen.

Dienstsiegel bilden immer ein Symbol – meistens Hoheitszeichen – ab:

Bundesbehörden führen den Bundesadler, Landesbehörden führen ihre Landeswappen (z.B. Notare), Kommunalbehörden ihre kommunale Wappen, Amtskirchen führen ihre kirchlichen Wappen.

Auf vielen Banknoten der Welt befinden sich Dienstsiegel als Ausdruck deren Authentizität (und somit Gültigkeit als Zahlungsmittel); der Euro trägt jedoch kein Dienstsiegel, sondern die Europaflagge. Fast jedes amtliche Schriftstück mit Außenwirkung (Korrespondenzen, Ausweise, Bescheinigungen, Urkunden, Vertragswerke usw.) enthält ein Dienstsiegel.

Die Dienstsiegel sagen in manchen Fällen auch etwas über den Zustand einer Besitzübereignung aus, und zwar die Richtigkeit einer Übereignung, z.B. die Siegelmarke der Polizei oder das Pfandsiegel.

Bei manchen mehrseitigen (notariellen) Urkunden oder Vertragswerken dient das Dienstsiegel auch dazu, ein Gefüge von mehreren Seiten dauerhaft miteinander zu verbinden (damit Missbrauch verhindert wird). Hierbei wird die linke obere Ecke aller Blätter eines Gehefts gefächert und umgeknickt und auf der Rückseite gesiegelt. Viele Bescheide tragen ein (digitalisiertes) Dienstsiegel.

Das wohl bekannteste Dienstsiegel ist das Pfandsiegel – umgangssprachlich „Kuckuck“ genannt – (nach dem in Preußen darauf abgebildeten Adler, der als Kuckuck verballhornt wird). Eine weitere bekannte Siegelung ist die Steuermarke bei Tabakwaren mit den Bundesadler. Diese Beispiele geben die Funktion eines Dienstsiegels als Verschluss wieder.

Ausführungen


Es gibt grundsätzlich fünf verschiedene Formen von Dienstsiegeln:

Kfz-zulassungsplakette.muc.JPG (hier: Landeshauptstadt München)]]

Die meisten Dienstsiegel sind Stempelabdrücke. Geprägten Dienstsiegel sind jedoch nur bei besonders wichtigen Dokumenten üblich, z.B. Vertragswerke in der Diplomatie, Ernennungs- und Verleihungsurkunden oder notarielle Beglaubigungen.

Dienstsiegel in Stempelform – die übrigens meistens eine metallene Platte haben – sind zum Teil in zwei verschiedenen Größen existent: Als „kleines“ oder als „großes“ Dienstsiegel. Die kleinen Dienstsiegel werden meist auf Ausweisen angebracht, während die großen für sonstige Zwecke verwendet werden.

Straftaten


Das Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen eines Dienstsiegels ist als Siegelbruch nach StGB unter Strafe gestellt. Die missbräuchliche Verwendung kann ein Vergehen der Urkundenfälschung nach StGB sowie eine Amtsanmaßung nach StGB darstellen. Das Kraftfahrzeug-Kennzeichen und das Siegel (als Ausdruck für die Zulassung des Fahrzeuges zum öffentlichen Straßenverkehr) stellen eine „zusammengesetzte Urkunde“ dar. Wer also das Siegel auf ein anderes Kennzeichen anbringt, kann tateinheitlich auch eine Urkundenfälschung begehen (vgl. Kennzeichenmissbrauch).

Siehe auch


Öffentliche Verwaltung | Symbol

 

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