Leistungsverwaltung bezeichnet Handlungen der öffentlichen Verwaltung, die den Bürgern Leistungen darbieten. Sehr oft sind das Geldleistungen (Beispiele: Sozialhilfe, Arbeitslosengeld). Dazu gehören aber auch viele Leistungen, die "auf den ersten Blick" oft gar nicht als Leistungen der Verwaltung wahrgenommen werden, zum Beispiel der Betrieb von Bibliotheken und Museen oder der Bau und die Unterhaltung von Straßen.
Der Begriff wird in der Regel nicht zur Charakterisierung einer konkreten Handlung benutzt, sondern dazu, allgemein den "leistenden" Aspekt von Verwaltungshandeln zu bezeichnen oder zu betonen. Der Gegenbegriff dazu ist die Eingriffsverwaltung.
Der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes hat für die Leistungsverwaltung nur eingeschränkte Geltung bzw. ist insbesondere bei Subventionsvergabe sehr umstritten.
Siehe auch: Daseinsvorsorge, Infrastruktur
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"Leistungsverwaltung".
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