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Der Diensteid ist Eid, den Beamten zu leisten haben. Für Bundesbeamten ist dies in § 58 BBG geregelt.

Der Diensteid lautet:

"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden. (§ 58 Abs. 2 BBG)

Siehe auch: Amtseid

Beamtenrecht | Eid

 

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