Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Ein Bürger oder eine Institution kann sich, insbesondere beim Verdacht einer Verletzung der Dienstpflichten eines Amtsträgers, formlos an dessen Vorgesetzten oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde wenden. Diese Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Eine mögliche Sanktion aufgrund einer begründeten Beschwerde wäre beispielsweise ein Disziplinarverfahren gegen einen betroffenen Beamten.
In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei "formlos, fristlos, fruchtlos". Allerdings darf man im Zuge der zunehmenden Bürgerorientierung der Behörden auch eine erhöhte Kritikfähigkeit und ein gesteigertes Problembewusstsein der Vorgesetzten erhoffen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann im Einzelfall ein einfaches Instrument sein, bei Problemen mit Amtsträgern der öffentlichen Verwaltung für Abhilfe zu sorgen. Inflationär eingesetzt wird sie hingegen den Eindruck erwecken, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen Querulanten handelt.
Die Übersendung einer Dienstaufsichtsbeschwerde an eine oberste Dienstbehörde (z.B. Ministerium) ist meist wenig hilfreich, da die Beantwortung von diesen wieder "nach unten" delegiert wird. Dies führt meist zu einer zeitlichen Verzögerung der Bearbeitung.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Dienstaufsichtsbeschwerde".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world