Dienst nach Vorschrift bezeichnet ein Verhalten bei dem die Beschäftigten zwar ihren Arbeitsplatz nicht verlassen, bei ihrer Tätigkeit aber nur die für sie geltenden Anweisungen umsetzen oder Dienstvorschriften anwenden. Auf Eigeninitiative zur Lösung der Aufgaben, z.B. den "kurzen Dienstweg", telefonische Hinweise an Beteiligte bei Problemen, et cetera, wird verzichtet. Motto: Keine Weisung - keine Veranlassung. Zudem lassen Gesetzt oder Vorschriften bewußt oder da sie oft einfach schlecht gefasst sind, einen gewissen Auslegungs- oder Ermessensspielraum zu. Beschäftigte sind dabei nicht mehr bereit diesen Spielraum auch in Fällen in denen dies sinnvoll erscheint, bis an die Grenzen wahrzunehmen, zumal der Entscheidungsträger mit der weitgehenden Ausnutzung seiner Kompetenzen sich und seine Entscheidung tendentiell angreifbar macht. Als Folge verzögern sich Verfahren, sind für beide Seiten mit mehr Aufwand verbunden und erreichen oft nicht das optimale Ergebnis.
Im öffentlichen Dienst ist - zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Form der Bediensteten als unterster Ebene der Exekutive - die jeweilige Organisation und die Rechte und Pflichten der Bediensteten formal geregelt. Diese haben daher willkürliche Benachteiligungen weniger zu befürchten, so dass insbesondere im öffentlichen Dienst "Dienst nach Vorschrift" vorkommt.
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"Dienst nach Vorschrift".
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